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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Frankfurt-Thema: Der direkt gewählte Oberbürgermeister - gleich und doch hervorgehoben

von KuS

(19.02.2018) Die wahlberechtigten Bürger in Frankfurt sind am Sonntag, 25. Februar, aufgerufen, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu wählen. Doch das war nicht immer so. Zum ersten Mal wählten die Frankfurter ihr Stadtoberhaupt direkt 1995. Davor bestimmte die Stadtverordnetenversammlung den Rathauschef. Wie ist es dazu gekommen und welche Rolle spielt der OB überhaupt?

Denn die Direktwahl gibt es in Hessen erst seit 1993. Zwei Jahre zuvor hatten die Bürger des Bundeslandes in einer Volksentscheidung den Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten und früheren Frankfurter Oberbürgermeisters Walter Wallmann angenommen, die kommunale Direktwahl einzuführen. Seitdem heißt es in Artikel 138 der Hessischen Verfassung: „Die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte als Leiter der Gemeinden oder Gemeindeverbände werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Als zu Beginn des Jahres 1995 der damalige Oberbürgermeister Andreas von Schoeler aus dem Amt schied, weil das ihn tragende politische Bündnis in der Stadtverordnetenversammlung zerbrochen war, waren die Frankfurter zur ersten Direktwahl aufgerufen. Diese gewann Petra Roth.

Das Prinzip der Direktwahl ist einfach: Erhält kein Kandidat im ersten Anlauf die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, gibt es einen zweiten Durchgang. Zu dieser Stichwahl sind die beiden Bewerber zugelassen, welche die meisten Stimmen bekommen haben. So steht es in Paragraph 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Dieses Gesetz regelt, wie die kommunale Selbstverwaltung in Hessen organisiert ist. Denn es gibt noch die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat. Erstere ist das Parlament der Stadt Frankfurt. Sie wählt die Mitglieder des Magistrats, wie der Gemeindevorstand heißt. Dessen Vorsitzender ist der direkt gewählte Oberbürgermeister.

„Gleicher unter Gleichen“ und „Sprecher des Magistrats“
Doch über welchen Gestaltungsspielraum verfügt er? Denn der Magistrat ist ein Kollegialorgan, alle seine Mitglieder – die Stadträte - haben quasi gleich viel zu sagen. Der Oberbürgermeister kann nicht wie der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmen. Das Hessische Innenministerium beschreibt ihn daher als „Erster unter Gleichen“. Oder: „Der Oberbürgermeister ist der Sprecher des Magistrats“, wie Stephan Gieseler, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetags sagt. Und: „Er ist der, der wahrgenommen wird!“ Diese gleiche aber doch hervor gehobene Stellung führt zu einem kleinen Plus an Befugnissen im Vergleich zu den anderen Mitgliedern der Stadtregierung. Er bestimmt die Tagesordnung der Magistratssitzungen und leitet diese. Kommt es dort zu einem Patt, entscheidet seine Stimme, erläutert Gieseler. Der Oberbürgermeister kann die Arbeitsgebiete unter den Magistratsmitgliedern verteilen und jene für sich beanspruchen, die zum „Kernbereich der Verwaltung“ gehören, heißt es im Kommentar zur HGO von Schneider/Dressler/Rauber/Risch.

„Dazu sitzt er qua Amt in Vorständen und anderen Verwaltungsorganen städtischer oder stadtnaher Gesellschaften“, erläutert Gieseler. Hinzu kommt das Gewicht des direkt gewählten Amtes außerhalb des Rathauses: „Über die öffentliche Meinung kann er auch steuern“, beschreibt Gieseler eine weitere Einflussmöglichkeit des Oberbürgermeisters. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine hervorgehobene Rolle im Konzert der kommunalpolitischen Willensbildung. Das ermöglicht der Amtsinhaberin oder dem Amtsinhaber, die angekündigten politischen Ziele zu verfolgen – auch wenn dafür oft langer Atem erforderlich ist.