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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Alles über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

von Adolf Albus

(17.08.2017) Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es nicht mehr kann? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für ihn entscheiden müssen.

Am Mittwoch, den 30. August 2017, lädt der VdK-Ortsverband daher Mitglieder und Bürger zu einer wichtigen Veranstaltung ein: Ab 15 Uhr sprechen im Rat- und Bürgerhaus (Frankfurter Straße 33-37) der Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Ellefret und der Mediziner Dr. Stefan Weier über die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Der Besuch ist kostenlos.

Die Referenten können mit vielen Beispielen aus der Praxis aufwarten: Seit zehn Jahren schon klären die beiden Spezialisten in Vorträgen über ein Thema auf, das immer noch zu wenig Beachtung findet. In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen eine Person zu ihrer medizinischen Versorgung wünscht und welche sie ablehnt – wenn sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall ihren Willen nicht mehr äußern kann. Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden: Darin benennt der Formulierende eine Person seines Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch diesen Auftrag wird er oder sie zum Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen. Diese Person wird damit bevollmächtigt, stellvertretend für einen selbst zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – aber nur, wenn man selbst diese Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Damit verhindert man, dass das Amtsgericht möglicherweise einen Fremden als rechtlichen Betreuer einsetzt.