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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Öffentliche Bibliotheken in Hessen erhalten rund 1,3 Millionen Euro

von Ilse Romahn

(28.06.2018) Insgesamt 76 öffentliche Bibliotheken in Hessen können sich über Fördermittel des Landes freuen. Wie Wissenschafts- und Kunstminister Boris Rhein mitteilt, gehen insgesamt rund 1,3 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich an die verschiedenen Projekte.

Minister Boris Rhein: „Lesen ist wichtig für die Entwicklung von Kindern. Daher freut es mich ganz besonders, dass viele Bibliotheken die Fördermittel für den weiteren Ausbau des Angebots an Kinder und Jugendliche verwenden werden. Neben einem Ausbau des Medienbestands geht es hier auch um Projekte zur Förderung der Medienkompetenz.“

Aber auch die ältere Generation kommt nicht zu kurz. Medien für die Generation „60 plus“ oder Projekte zur Kooperation mit Pflegeeinrichtungen, zum Beispiel Spiele für Demenzkranke und Alzheimerpatienten, werden angeschafft. Auch weiterhin fließt ein Teil der Förderung in Medien für Menschen mit Migrationshintergrund, wozu unter anderem Bücher in einfacher Sprache oder zum Spracherwerb zählen.

„Es ist allen ein großes Anliegen, den Menschen in ihrer neuen Heimat eine möglichst große Unterstützung zum Erlernen der deutschen Sprache zu geben. Ein ausreichendes Angebot an notwendiger Literatur ist dafür äußerst wichtig“, freut sich Wissenschafts- und Kunstminister Rhein über das Angebot der Bibliotheken.

In den Bibliotheken geht es aber nicht nur um das gedruckte Wort, sondern die Digitalisierung hat hier schon längst Einzug gehalten und wird stetig weiter ausgebaut. So zählen zu den Anschaffungen auch Lernsoftware oder Hörbücher. Ebenso treten weitere Büchereien dem OnleiheVerbundHessen bei, durch den die Nutzerinnen und Nutzer eine immer größer werdende Zahl an Medien digital ausleihen können. 

Da die Bibliotheken aber weiterhin eine wichtige Anlaufstelle sind oder gerade von Schülern immer wieder als Lernort genutzt werden, investieren mehrere Büchereien das Fördergeld in Ausbau oder Verbesserung der Räume und Möblierung.  

Die Fördermittel wurden anhand von Empfehlungen der Hessischen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken nach fachlichen Kriterien und regionaler Verteilung vergeben. Die Bibliotheken müssen eine hauptamtliche fachliche Leitung und eine ausreichende Personalausstattung haben oder als Ehrenamtliche eng mit der Hessischen Fachstelle kooperieren. Weitere Kriterien beziehen sich auf die Anzahl an Medien, die Räumlichkeiten sowie Öffnungszeiten und Medienetat je Einwohner. Als besonders förderwürdig eingestuft werden die Einrichtungen unter anderem bei der Einführung neuer technischer Verfahren oder digitaler Angebote, bei Sprach- und Leseförderung oder Projekten im ländlichen Raum, die vernetzende Ansätze aufweisen.