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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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„Klares Stoppschild gegen Schwarzarbeit“

MdB Prof. Zimmer zum Thema Sozialleistungsmissbrauch

von Norbert Dörholt

(11.06.2019)  Letzte Woche hat der Bundestag weitere Verbesserungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen. Zum einen wird die Situation von Arbeitnehmern verbessert, um sie etwa vor illegalen Lohnpraktiken, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die illegale Beschäftigung an sich zu schützen. Zum anderen werden die Kontrolleure in die Lage versetzt, gezielt gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung vorzugehen.

MdB Prof. Dr. Matthias Zimmer: "Ein weiterer Schritt gegen Menschenhandel und Arbetisausbeutung."
Foto: Pressestelle Bundestag
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Dies gehe einher mit einer erheblichen personellen Stärkung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nicht zuletzt schaffe das Gesetz eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld, sagte dazu der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer.

„Das beschlossene Gesetz“, so Zimmer, ist wichtig vor dem Hintergrund, dass die Missbrauchsformen in den letzten Jahren immer komplexer geworden sind und einen überwiegend grenzüberschreitenden Charakter angenommen haben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann in Zukunft bereits bei der Anbahnung sowie Täuschung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung, z. B. direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen, tätig werden. Dies schützt die Arbeitnehmer und sichert einen fairen Wettbewerb. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht mit einer erheblichen personellen Stärkung einher."

Das Gesetz schaffe auch eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld. „Hier geht es um Fälle, in denen durch Vorlage gefälschter Dokumente und Scheinarbeitsverträge unberechtigt Kindergeld gezahlt wird. Diese Zahlungen kamen dabei nicht den Kindern zugute, sondern meist kriminellen Banden", betonte Zimmer.

Mit dem Gesetz werde eine eigene Prüfungskompetenz der Familienkassen für die Frage der Freizügigkeitsberechtigung eingeführt und Zahlungseinstellung bereits bei Betrugsverdacht ermöglicht. Auch bestehe fortan für neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachwiesen. Diese Maßnahmen setzten ein klares Stoppschild gegen Sozialleistungsmissbrauch und verhinderten Anreize, nur wegen des Kindergeldes nach Deutschland zu kommen.