Zuschüsse für sozialen Wohnraum
Die Förderung läuft über das Programm „Erwerb von Belegungsrechten“. Diese Rechte gelten für bestehende Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2024 ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Das Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.
Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; die Mietpreis- und Belegungsbindung läuft zehn Jahre.
Anträge nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. (06192)201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und zum Antragsverfahren.