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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Zuschüsse für Eigentümer zum behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnraum

Anträge können beim Stadtplanungsamt gestellt werden

von Ilse Romahn

(16.11.2020) Menschen mit Behinderungen sollten in ihrem selbstgenutzten Wohneigentum und in ihrem sozialen Umfeld bleiben können. Um dies zu realisieren, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2020 ein Mittelkontingent zur Beseitigung baulicher Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung – zum Beispiel für den Umbau von Toiletten und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, den Einbau von Treppenlifts oder Rampen und andere Maßnahmen.

Für das laufende Kalenderjahr 2020 sind für das Stadtgebiet Frankfurt am Main noch Restmittel verfügbar.

Gefördert wird mit einem Kostenzuschuss, der bei einer vom Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung maximal 50 Prozent der förderfähigen Umbaukosten betragen kann. Richtlinien und Anmeldungsformulare sind erhältlich beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau.

Anmeldungen können noch bis Ende des Jahres eingereicht werden.

Interessenten aus Frankfurt wenden sich an das Stadtplanungsamt unter Telefon (069)21235107 (Herr Steinkrauss) oder (069)21235346 (Frau Mouhsine). (ffm)