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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Zurück zu den Wurzeln

Dr. Michael Bolowich zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt in Frankfurt ernannt

von Norbert Dörholt

(08.02.2023) Der hessische Minister der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck hat am gestrigen Dienstag Dr. Michael Bolowich die Beförderungsurkunde zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt überreicht. Er ist damit ab heute Vertreter von Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

Generalstaatsanwalt Torsten Kunze, stellvertretender Generalstaatsanwalt Michael Bolowich und Justizminister Roman Poseck
Foto: HMdJ
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Poseck sagte bei der Urkundenübergabe: „Sehr geehrter Herr Dr. Bolowich, Sie sind seit fast 30 Jahren in der hessischen Justiz tätig und haben dabei in unterschiedlichsten Stationen gewirkt. Zuletzt haben Sie seit September 2015 die Staatsanwaltschaft Gießen als Leitender Oberstaatsanwalt souverän und erfolgreich geleitet. Dabei zählt die Staatsanwaltschaft Gießen zu einer der größeren Staatsanwaltschaften in Hessen. Zuvor waren Sie bereits einige Jahre als Oberstaatsanwalt und als ständiger Vertreter des Leiters der Staatsanwaltschaft tätig. Auch die Staatsanwaltschaft Fulda leiteten Sie zwischen 2013 und 2014. Dabei haben Sie Ihre Ruhe, Ihre Gelassenheit und Ihre Freundlichkeit immer bewahrt. Ich bin überzeugt davon, dass Sie durch diese Eigenschaften auch bei Ihrer neuen Aufgabe begleiten werden.“

Und weiter: „Ihre juristische Laufbahn, lieber Herr Dr. Bolowich, begann nach Ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt, im November 1993 als Rechtsreferendar in Frankfurt. Im darauffolgenden Jahr promovierten Sie über das Thema „Urheberschaft und reflexives Verständnis. Untersuchungen zur Grundlage einer strafrechtlichen Beteiligungslehre“. Im April 1996 haben Sie Ihr zweites Staatsexamen abgelegt und wurden Staatsanwalt in Frankfurt. Im Jahr 2000 wurden Sie für etwa drei Jahre an die Strafrechtsabteilung im Hessischen Ministerium der Justiz abgeordnet. Es folgt eine weitere Abordnung bis April 2005 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Auch danach waren Sie für weitere vier Jahre dort tätig und sind 2009 für weitere Funktionen nach Gießen gewechselt.

Als erfahrener Staatsanwalt und Behördenleiter sind Sie genau der Richtige für Ihre neue Tätigkeit als stellvertretender Generalstaatsanwalt. Sie kehren nun wieder zurück nach Frankfurt zu Ihren Anfängen in der hessischen Justiz. Mit Ihnen gewinnt die Generalstaatsanwaltschaft eine herausragende Führungskraft und einen exzellenten Staatsanwalt. Für Ihre neue Herausforderung wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.“

Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine Mittelbehörde. Ihr sind neun Staatsanwaltschaften und eine Amtsanwaltschaft zugeordnet. In einzelnen Kriminalitätsfeldern ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft auch selbst, so beispielsweise im Bereich der Internetkriminalität durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität oder bei terroristischen Straftaten. Die Stelle des stellvertretenden Generalstaatsanwalts war frei geworden, nachdem die bisherige Stelleninhaberin Christina Kreis zum 1. Mai 2022 als Abteilungsleiterin ins Justizministerium gewechselt war.