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Letzte Aktualisierung: 04.12.2023

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Zu schade zum Entsorgen: Das Herbstlaub

von Ilse Romahn

(10.11.2023) Alle Jahre wieder kommt mit dem herbstlichen Laubfall die Frage auf, wie man mit den vielen bunten Blättern – ein Baum hat etwa durchschnittlich 30.000 Blätter – in öffentlichen Grünflächen umgeht. Das Grünflächenamt beseitigt das Laub in Parkanlagen im festgelegten Turnus von den Wegen und befestigten Verkehrsflächen, Spielplätzen und Sportanlagen sowie auf Rasen- und Wiesenflächen.

Seit geraumer Zeit wird das Laub zum überwiegenden Teil auch auf den Rasen- und Wiesenflächen über den Winter belassen und erst im Februar beseitigt, wenn es zur Erhaltung der Rasenflächen erforderlich ist. In der Vergangenheit wurde das Laub mit einsetzendem Laubfall auch auf den Rasen- und Wiesenflächen zwischen Oktober und Ende Dezember achtmal entfernt. Eine Laubbeseitigung wird nach Auslaufen alter Pflegeverträge nun sukzessive auf eine maximal einmalige Beseitigung im Februar umgestellt, um Bodenorganismen und Kleintiere zu schonen. Hier muss beobachtet werden, inwieweit sich diese Umstellung in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen dies auf den Rasen und Frühlingsblüher hat. In Einzelfällen, wie etwa bei besonders hohem Laubeintrag oder in Bereichen mit wertvollen Sonderpflanzungen aus Frühlingsblühern, kann es jedoch vorkommen, dass zur Schonung der Vegetation weiterhin frühzeitig geräumt werden muss.

In dazu geeigneten geschlossenen Gehölzbeständen ist das Belassen des Laubes schon seit vielen Jahren gängige Praxis, um bodenlebenden Tieren wie Regenwürmer, Springschwänze, Marienkäfer und Tausendfüßler den notwendigen Rückzugsraum zu gewähren. Das Laub erfüllt wichtige ökologische Funktionen für diese Bodenorganismen und führt dem Boden durch Verrottungsprozesse Nährstoffe in Form von Humus wieder zurück. Außerdem schützt eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Laubdecke den Wurzelraum der Gehölzbereiche vor Trockenheit, Frosteinwirkung und Trittbelastung. Auch größeren Lebewesen wie Amphibien und Kleinsäugern dient liegengelassenes Laub als Überwinterungshilfe und Nahrungshabitat. Vögel finden dort in der kalten Jahreszeit kleine Insekten in all ihren Entwicklungsstadien und Schmetterlingsraupen als wichtige Proteinquelle.

Beim Betrieb von Laubbläsern wird nun zunehmend auf (emmissionsärmere) elektrobetriebene Modelle gesetzt, um die Lärm- und Abgasbelastung zu vermindern. Ganz auf den Einsatz dieser motormanuellen Hilfsmittel kann unter Beachtung der Lärmschutzverordnung und der gesetzlichen Ruhezeiten jedoch aus Kosten- und Kapazitätsgründen nicht verzichtet werden. (ffm)