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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Zeilsheim verlängert die Zusammenarbeit mit Sascha Amstätter – Mitgliedsbeiträge sollten den Vereinen erhalten bleiben

von Peter Strauch

(30.03.2020) Zeilsheim, 27.03.2020. Der SV ist mit seinem jetzigen Trainer Sascha Amstätter übereingekommen, auch in der kommenden Saison, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen.

Sascha Amstätter bleibt ein weiteres Jahr in Zeilsheim!
Foto: Peter Strauch
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Der 1. Vorsitzende Peter Strauch teilt hierzu dem Zeilsheimer Anzeiger mit: „Es ist im Moment zwar nicht abzusehen wie es in den nächsten Wochen mit dem Fußball weitergehen wird, dennoch wollten wir Klarheit für die Zeit nach der Corona Krise schaffen“. Mit Amstätter gehen die „Frösche“ in die fünfte Saison, die aus Sicht der „Grünen“ am liebsten in der Hessenliga staffinden sollte. Ein Jahr verlängert haben außerdem Co-Trainer Carlos Sareiva, Torwarttrainer Masar Qosa, und Fitnesstrainer Armando Aguirre. Mit U23 Trainer Soufian Youness steht der Verein ebenfalls kurz vor einer Verlängerung.

Die Corona Krise wirft viele Fragen auf, denn täglich erreichen die Vereine neue Einschätzungen und Verunsicherungen. Der Sport ist in einer Art und Weise betroffen, die bis vor wenigen Wochen, für    unvorstellbar gehalten worden wären. Daraus ergeben sich Fragen, mit denen alle Vereine konfrontiert werden. Z.B.: Haben Vereinsmitglieder auf Grund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden? Der Landessportbund bezieht eindeutig Stellung: „Rechtlich gesehen haben Mitglieder im Zusammenhang mit der Corona Krise keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden sondern ist, wie der Name schon sagt, ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen“.