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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Wohnsitz an- oder ummelden: Jetzt in Kriftel vorübergehend per Post möglich!

von Adolf Albus

(01.04.2020) Wer eine Wohnung in Kriftel bezieht, muss sich nach dem Einzug grundsätzlich persönlich bei der Gemeinde anmelden (innerhalb von zwei Wochen).

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus sollten Bürger es jedoch vermeiden, persönlich im Rathaus vorzusprechen. Darauf weisen die Mitarbeiter des Bürgerservice hin. Daher ist es zurzeit möglich, Meldeangelegenheiten jetzt vorübergehend per Post zu erledigen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Bei An-/Ummeldung des Wohnsitzes

-       ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular

-       Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (der Mietvertrag ist nicht ausreichend und auch nicht erforderlich)

-       Kopie der Ausweisdokumente aller Personen (bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit nur sofern vorhanden, ansonsten eine Geburtsurkunde)

 

Bei einem Zuzug aus dem Ausland muss neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Bei Abmeldung des Wohnsitz (nur bei Wegzug ins Ausland)

-       ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular

-       Kopie der Ausweisdokumente aller Personen

 

Die notwendigen Formulare stehen auf der Webseite der Gemeinde Kriftel auf der Seite „Bürgerservice“ (unter „News) sowie unter der Rubrik „Downloads und Formulare“ zur Verfügung.

Unterlagen bitte per Post senden an:

Gemeindeverwaltung Kriftel
Meldebehörde/Bürgerservice
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel

Da unter Umständen ein persönlicher Besuch erforderlich sein kann, bitte Mailadresse und eine Telefonnummer angeben!