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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Wo die Campingfreiheit anfängt und wo sie aufhört

von Helmut Poppe

(09.09.2020) PiNCAMP veröffentlicht die wichtigsten Gesetze und Regelungen zu Wildcamping in Deutschland und Europa.

Nicht überall erlaubt in Deutschland und Europa: Freies Stehen in der Natur.
Foto: PiNCAMP powered by ADAC
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Freies Stehen, wildes Camping, Übernachten in der freien Natur. Dorthin fahren und dort bleiben, wo es einem gefällt und das Camperleben genießen. Wer mit Wohnwagen, Zelt oder Reisemobil unterwegs ist, sehnt sich nach diesem Gefühl der Freiheit, der Campingfreiheit. Allerdings ist es nicht überall, wo es besonders schön ist, auch gestattet, zu campen. Wer sein Zelt einfach so in einem abgeschiedenen Waldstück aufschlägt oder sein Wohnmobil an einem reizvollen Strandabschnitt abstellt, kann in ernsthafte Schwierigkeiten geraten und wegen unerlaubten Kampierens mit hohen Bußgeldern belegt werden. Die Campingexperten von PiNCAMP (https://www.pincamp.de), dem Campingportal des ADAC, haben zusammengetragen, wo und unter welchen Umständen freies Camping in Deutschland und Europa möglich und wo Wildcamping verboten ist (https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/fuer-einsteiger/wildcampen-in-europa-gesetze).

In Deutschland dürfen Camper zur "Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" am Straßenrand in ihrem Reisemobil übernachten, sofern längeres Parken nicht verboten ist. Campingähnliches Verhalten, wie Campingtisch mit Stühlen vor das Wohnmobil zu stellen oder die Markise auszufahren, ist nicht erwünscht, da es laut Gesetz ja darum geht, die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Außerdem wird generell von einer Ruhepause von maximal 10 Stunden ausgegangen. Eine Übernachtung ist also in der Regel kein Problem, wenn es am nächsten Tag wieder weitergeht.

Im europäischen Ausland sind die Regelungen für wildes Camping und freies Stehen höchst unterschiedlich. So ist in Italien oder Österreich das Kampieren außerhalb von Camping- und Stellplätzen grundsätzlich verboten. Wer dort beim Wildcamping erwischt wird, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen.

Ganz anders sieht es in Schweden und Norwegen aus, wo das Jedermannrecht freies Camping in der Natur gestattet. Diese Regelung bezieht sich aber in erster Linie auf Zelturlauber. Wohnwagen oder Reisemobile müssen auch in diesen Ländern auf speziell gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

"Wer sich vor Antritt der Campingreise bei PiNCAMP über die Gesetze und Regelungen zum Wildcamping informiert, ist auf der sicheren Seite und kann seinen Campingurlaub unbeschwert genießen", berichtet Uwe Frers, Geschäftsführer der ADAC Camping GmbH und des Campingportals PiNCAMP. "Grundsätzlich kann man sagen, dass man nur dort campen sollte, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Also auf Camping- und Biwakplätzen oder auf für Camping gekennzeichneten Flächen." (ots)

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