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Letzte Aktualisierung: 09.12.2024

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Wirtschaftliche Lage bringt Hessen weitere deutliche Steuerausfälle

von Helmut Poppe

(01.11.2024) Schwache Wirtschaft, weniger Steuereinnahmen: Die aktuelle Steuerschätzung bestätigt den wirtschaftlichen Abwärtstrend und korrigiert die Einnahmen auch für Hessen erneut nach unten.

Steuerschätzungen Hessen bis 2028
Foto: Hessisches Ministerium der Finanzen
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Hessen drohen im laufenden und im kommenden Jahr zusammen Steuerausfälle von 900 Millionen Euro. Über den gesamten Schätzzeitraum summieren sie sich sogar auf knapp 2,5 Milliarden Euro. Diese aus der Herbst-Steuerschätzung abgeleiteten Hessen-Zahlen hat Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute veröffentlicht. Positiv ist lediglich: Hessens Kommunen können bis 2028 mit fast einer halben Milliarde Euro mehr rechnen.

„Steuerausfälle von 900 Millionen Euro für 2024 und 2025 sind heftig. Sie machen die aktuell laufende Aufstellung des Haushalts 2025 nicht leichter. Die Koalition war sich aber von Tag 1 an darüber im Klaren, dass die finanziell fetten Jahre vorbei sind. Deswegen sind Sparen, Schwerpunkte setzen und gezielte Investitionen weiterhin das Gebot der Stunde – und sicher auch der kommenden Jahre. Das erneute Einbrechen der Steuereinnahmen ist ein weiteres Zeichen der wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands. Bisher hat die Bundesregierung keinen Plan vorgelegt, der den Unternehmen und den Menschen in Deutschland hilft, aus der wirtschaftlichen Stagnation herauszukommen. Es wird Zeit!“ Zitate von Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Zu welchem Ergebnis kommt die aktuelle Steuerschätzung für Hessen?

Das Land Hessen geht nun von Steuereinnahmen für den Landeshaushalt von rund 26,3 Milliarden Euro für 2024 und von rund 27,7 Milliarden Euro für 2025 aus. In die Hessen-Zahlen sind auch die geringeren Einnahmen eingerechnet, die auf den Zensus 2022 zurückgehen. Hessen verzeichnet nach den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang, der sich nachteilig auf die Einnahmen des Landes Hessen auswirkt. Im Vergleich zu den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung, auf denen der Nachtragshaushalt 2024 und die aktuelle Haushaltsplanung für 2025 beruhen, ergibt sich ein Minus für 2024 von rund 527 Millionen Euro und für 2025 von rund 372 Millionen Euro. Im Schätzzeitraum der Jahre 2024 bis 2028 summieren sich die erwarteten Mindereinnahmen auf knapp 2,5 Milliarden Euro.

Nicht Bestandteil der Steuerschätzung und damit nicht in diesen Zahlen enthalten sind die Auswirkungen bereits geplanter, aber noch nicht verabschiedeter Gesetze wie des Steuerfortentwicklungsgesetzes, das derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt wird. Hier drohen je nach Ausgestaltung allein für Hessen weitere Steuermindereinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Positiv ist lediglich, dass die Kommunen in Hessen mit höheren Einnahmen planen können. Gemäß der Oktober-Schätzung summieren sich ihre Mehreinnahmen von 2024 bis 2028 auf rund 460 Millionen Euro. Sie können trotz der wirtschaftlich schlechten Lage in der Summe weiterhin mit steigenden Gewerbesteuereinnahmen rechnen.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ veröffentlicht zweimal im Jahr seine Prognose zur bundesweitern Entwicklung der Steuereinnahmen. Nachdem die Ergebnisse im Bund veröffentlicht werden, analysieren die Haushaltsexpertinnen und -experten in Hessen die Zahlen für das Bundesland und geben diese in der darauffolgenden Woche bekannt. Dies erfolgt in der Regel Ende Oktober/Anfang November für die Herbststeuerschätzung und Mitte Mai für die Steuerschätzung im Frühjahr.

Wie geht der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vor?

Für die Schätzungen des Arbeitskreises erstellen mehrere Mitglieder unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Einzelsteuer: mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank, der Sachverständigenrat und das Bundesministerium der Finanzen. Ihre Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis, dem auch Vertreter der Länderfinanzministerien angehören. Der Arbeitskreis erörtert jede einzelne Steuer solange, bis ein Konsens erreicht worden ist, der von allen mitgetragen werden kann. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union entfallenden Einnahmen ermittelt.

Die Schätzung basiert auf dem zum Schätzzeitpunkt geltenden Steuerrecht. Geplante, aber noch nicht verabschiedete Steuerrechtsänderungen sind regelmäßig nicht Bestandteil der Steuerschätzung.

Warum wird die Steuerschätzung des Bundes regionalisiert?

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ schätzt grundsätzlich nur die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Dazu zählen die Gemeinschaftssteuern, Bundessteuern, Ländersteuern sowie die Gemeindesteuern. Wie viel davon auf die einzelnen Länder entfällt, wird erst in einem weiteren Rechenverfahren, der so genannten Regionalisierung, ermittelt. Dabei werden mittels einer Referenzperiodenbetrachtung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs die auf die einzelnen Länder und deren Gemeinden entfallenden Steuern ermittelt.