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Wie Patienten von der EU profitieren

Medizinische Versorgung über die Ländergrenzen hinweg

Auch in Medizin und Forschung rücken die EU-Staaten aktuell enger zusammen. 2025 wurden dabei zwei wichtige Meilensteine erreicht: Der Start des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und des europäischen Nutzenbewertungsverfahrens (EU-HTA). Zentrale Ziele beider Vorhaben: Durch umfassende Digitalisierung und Datennutzung die medizinische Versorgung für EU-Bürger über die einzelnen Ländergrenzen hinweg zu verbessern, und für die europäische Forschung den weltweit größten Datenschatz von Gesundheitsdaten zu schaffen.

Welche ersten Erfahrungen liegen mit den beiden Initiativen vor? Wo liegen derzeit die größten Herausforderungen? Und wie ist sichergestellt, dass Patienten profitieren, aber gleichzeitig sensible Gesundheitsdaten geschützt sind? Diese und weitere Fragestellungen diskutieren Experten im Rahmen des Berliner Forums der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), das heute stattfindet. Der EHDS verfolgt zwei zentrale Nutzungspfade: In der Primärnutzung sollen EU -Bürger mehr Kontrolle über sowie Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben. Gleichzeitig soll die Gesundheitsversorgung über Ländergrenzen hinweg durch einen sicheren und vereinheitlichten Austausch von Gesundheitsdaten viel effizienter werden: Ärzten soll es auch im EU-Ausland möglich sein, auf wichtige Diagnosedaten zuzugreifen, und Bürger sollen ihre eRezepte in jeder Apotheke innerhalb der EU einlösen können. Zugleich soll der EHDS – in der sogenannten Sekundärnutzung Forschung und Innovation in Europa stärken: Mit pseudonymisierten Gesundheitsdaten von bis zu 450 Millilonen EU-Bürgern könnte er einer der weltweit größten Gesundheitsdatenpools werden – mit enormem Potential für die Erforschung von Krankheiten und der Entwicklung neuer Therapien.

AWMF: Qualität der Daten im EHDS ist entscheidend

„Aktuell stehen wir noch vor zahlreichen Herausforderungen – etwa bei der Interoperabilität, also der Notwendigkeit, die verschiedenen Kodier- und Abrechnungssysteme der Länder für den Datenaustausch kompatibel zu machen“, sagt Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. „Aus Sicht der AWMF besteht derzeit eine der zentralen Herausforderung und Anliegen darin, die Datenqualität sicherzustellen: Nur valide und für die medizinische Behandlung und Forschung relevante Daten sollten gespeichert und genutzt werden. Abrechnungs- und Erlösdaten, welche auf die medizinische Behandlung keinen Einfluss haben sollten, sollen nicht berücksichtigt werden“, betont Treede.

In diesem Jahr begann außerdem eine neue Epoche in der Nutzenbewertung - also bei der Eruierung, welchen zusätzlichen Nutzen ein neues Arzneimittel oder Medizinprodukt im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie hat. Mit Start der europäischen Health Technology Assessment Verordnung (EU-HTA) wird diese Nutzenbewertung schrittweise von der nationalen auf die europäische Ebene gehoben. „Die Initiative bietet viele Chancen, etwa einen rascheren und egalitäreren Zugang zu neuen Arzneimitteln in allen EU-Staaten“, erläutert Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Vorsitzender der ständigen Kommission Arzneimittel der AWMF. Er sieht aber auch Risiken: Die Ablösung des bewährten nationalen Prozesses des AMONG-Verfahrens durch ein noch unerprobtes EU-Verfahren, sowie eine höhere Komplexität, da Versorgungssituationen in allen EU-Staaten berücksichtigt werden müssten.

Für die AWMF ein wichtiges Anliegen: Das System der „Comparative Effectiveness“, bei dem der Wert eines neuen Arzneimittels im Vergleich mit dem bisherigen Standard ermittelt wird, setze voraus, dass der aktuelle Therapie- und Versorgungsstatus korrekt erfasst werde. „Dafür ist umfassende Expertise aus Forschung und Leitlinienarbeit essenziell – die wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Länder müssen bei dem Prozess also zwingend strukturell und frühzeitig eingebunden werden“, betont Wörmann. - idw.