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Widerspruch gegen Datenübermittlung an Bundeswehr möglich

Wie die Stadt Flörsheim am Main mitteilt, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jedes Jahr bis zum 31. März Namen und Anschrift derjenigen deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden.

Dies geschieht, damit ihnen die Bundeswehr Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zusenden kann.

Eine Datenübermittlung durch die Meldebehörden ist nur zulässig, wenn die Betroffenen nicht nach Paragraf 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Wer Widerspruch einlegen möchte, erhält das entsprechende Formular im Stadtbüro, Rathausplatz 3.