Letzte Aktualisierung: 29.09.2023
Whistleblowing: Wie Hinweisgebersysteme die Compliance verbessern
von Bernd Bauschmann
(18.09.2023) Hinweisgebersysteme sind zu einem entscheidenden Instrument geworden, um Unternehmen vor Compliance-Verstößen und Wirtschaftskriminalität zu schützen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll dabei die Identität der Hinweisgeber schützen.
In diesem Interview klärt der Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank Müns über das Risiko von Compliance-Verstößen auf und erläutert, wie ein Hinweisgebersystem Mitarbeiter und Unternehmen vor Risiken schützen kann.
Frankfurt-Live.com (FLC): Herr Müns, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Um gleich einzusteigen, könnten Sie uns erklären, warum Compliance-Verstöße ein so erhebliches Risiko für Unternehmen darstellen?
Frank Müns: Compliance-Verstöße werden häufig nicht gemeldet, sind aber äußerst riskant für Unternehmen. Zum einen können sie zu erheblichen finanziellen Strafen führen. Geldbußen für Unternehmen, die gegen Compliance-Richtlinien verstoßen, können bis zu 10% ihres weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Compliance-Verstöße können auch den Ruf eines Unternehmens schwer beschädigen. Negative Publicity und der Verlust von Kunden und Investoren können langfristige Auswirkungen haben. Unternehmen müssen daher alles in ihrer Macht Stehende tun, um solche Verstöße zu verhindern und zu melden.
FLC: Sie haben erwähnt, dass Compliance-Verstöße oft nicht gemeldet werden. Könnten Sie uns bitte genauer erklären, warum das der Fall ist?
Frank Müns: Die Furcht vor persönlichen Konsequenzen ist ein großes Hindernis für die Meldung von Verstößen. Mitarbeiter befürchten häufig, berufliche Nachteile zu erleiden oder sogar ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie Verstöße melden. Statistisch können bis zu 50% der Whistleblower negative Konsequenzen für ihre berufliche Situation erleben. Hier kommt das Hinweisgeberschutzgesetz ins Spiel, das sicherstellen soll, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt wird und sie vor Repressalien sicher sind.
FLC: Das Hinweisgeberschutzgesetz scheint also eine wichtige Rolle zu spielen, um diese Hürden zu überwinden. Welche Verbesserungen dieser Situation bringt es Ihrer Ansicht nach?
Frank Müns: Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, hat in der aktuellen Situation wichtige Regelungen und Verbesserungen gebracht. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage für Hinweisgeber.
Das Gesetz legt fest, wie Unternehmen Hinweisgebersysteme implementieren sollten. Es verpflichtet Unternehmen und Organisationen dazu, effektive Kanäle für die Meldung von Verstößen bereitzustellen und sicherzustellen, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt wird.
Das Gesetz sieht auch vor, dass Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um Hinweisen nachzugehen und diese zu untersuchen. Insgesamt trägt das Hinweisgebergesetz dazu bei, die Meldung von Verstößen zu fördern und die Compliance in Unternehmen zu stärken.
FLC: Könnten Sie uns mehr darüber erzählen, wie Hinweisgebersysteme funktionieren?
Frank Müns: Die Funktionsweise ist recht einfach. Mitarbeiter können über das System vertrauliche Informationen über mögliche Verstöße melden. Diese Informationen werden dann von speziell geschulten Personen innerhalb des Unternehmens oder von externen Stellen untersucht. Dabei ist es entscheidend, dass die Identität des Hinweisgebers geheim bleibt, um Repressalien zu verhindern.
FLC: Können Sie uns etwas über den aktuellen Anstieg in der Wirtschaftskriminalität berichten und wie Hinweisgebersysteme Unternehmen im Kampf dagegen unterstützen?
Frank Müns: Selbstverständlich. In der jüngsten Zeit gibt es besorgniserregende Entwicklungen in Bezug auf Wirtschaftskriminalität. Laut einer Studie von KPMG sind 34% der Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen, und wir sehen eine deutliche Zunahme. Hinweisgebersysteme ermöglichen es, Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu melden, bevor sie sich zu größeren Problemen entwickeln.
FLC: Mit Immerce Consulting bieten Sie selbst Lösungen für den Hinweisgeberschutz an. Wie können Unternehmen, die solche Systeme implementieren wollen, mit Ihnen in Kontakt treten?
Frank Müns: Vielen Dank für die Frage. Bei Immerce Consulting bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für den Hinweisgeberschutz in Unternehmen an. Wenn Unternehmen Interesse daran haben, können sie uns ganz einfach über unsere Webseite www.immerce-consulting.de erreichen.
FLC: Vielen Dank, Herr Müns, für Ihre wertvollen Einblicke zu diesem wichtigen Thema. Es war ein sehr informatives Gespräch, das unseren Leserinnen und Lesern hoffentlich ein besseres Verständnis für die Bedeutung von Hinweisgebersystemen in der Compliance gegeben hat.