Letzte Aktualisierung: 07.02.2025
Wer soll sich das denn alles merken!
Die Fristenregelung bei Rezepten ist kompliziert
von Norbert Dörholt
(30.01.2025) Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept Standard und wird in aller Regel über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst. Für die E-Variante gilt, was für das frühere rosa Rezept galt: Das Rezept ist 28 Tage lang gültig. Nur wenn man es innerhalb dieser Frist in der Apotheke einlöst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Medikament.
Darauf macht der Vorsitzende der Interessenvertretung Patienten und Versicherte (IVPV) Bundesverband für Gesundheit und Soziales Manfred Pfeiffer im neuen Infobrief des Verbands „Aufgepasst und Hergehört“ aufmerksam. Er beruft sich dabei auf die Apothekerkammer Hessen und schreibt: „Sind die 28 Tage abgelaufen, ist das Rezept zwar noch zwei weitere Monate gültig, allerdings muss das Medikament dann aus eigener Tasche bezahlt werden.“
Dann wird´s kompliziert, denn für andere Arten von Rezepten gelten unterschiedliche Regeln, und zwar:
- Für Rezepte für Privatversicherte gilt eine Frist von drei Monaten.
- Rezepte für Hilfsmittel wie Bandagen und Kompressionsstrümpfe müssen ebenfalls wie das Kassenrezept innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden.
- Rezepte für Betäubungsmittel wie z.B. Morphin sind nur sieben Tage lang gültig.
- Entlassrezepte, die Patienten am Ende eines Krankenhausaufenthaltes erhalten, müssen innerhalb von drei Werktagen eingelöst werden. Das Verschreibungsdatum zählt dabei, anders als bei anderen Rezepten, bereits als erster Tag.