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Letzte Aktualisierung: 07.02.2025

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Wenn man um Hilfe klingelt und niemand kommt

Kritik an zu langen Reaktionszeiten in Pflegeeinrichtungen

von Norbert Dörholt

(26.07.2024) Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Merschen e.V. (BIVA) hat sich besorgt über den aktuellen Streit um die Reaktionszeiten auf Klingelrufe in Pflegeeinrichtungen geäußert, der nun vor Gericht verhandelt wird. Dieses Verfahren beleuchtet ein zentrales Problem der Pflegequalität und Patientensicherheit in Deutschland.

„Es ist alarmierend, dass es überhaupt zu einem Rechtsstreit über eine so grundlegende Frage wie die Reaktionszeit auf Klingelrufe kommen muss“, erklärt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Pflegebedürftige Menschen sind auf schnelle Hilfe angewiesen. Lange Wartezeiten beeinträchtigen das Wohlbefinden der Bewohner erheblich und gefährden deren Gesundheit, da es sich immer um einen Notfall handeln könnte.“ Zwar sei nicht jedes Klingeln dringlich, aber es müsse schnellstmöglich abgeklärt werden, ob eine Notlage vorliege.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Politik auf, dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegequalität zu ergreifen. „Wir fordern eine bundesweite, einheitliche Regelung, die klar definiert, wie schnell auf einen Notruf reagiert werden muss“, so Stegger. Dies müsse streng überwacht und durchgesetzt werden. „Eine schnelle und angemessene Reaktion auf Klingelrufe darf kein Luxus, sondern muss selbstverständlicher Standard sein.“

In vielen Pflegeeinrichtungen bestehen erhebliche Unterschiede in der Reaktionszeit auf Notrufe, oft bedingt durch Personalmangel und organisatorische Defizite. Besonders besorgniserregend ist die Erkenntnis aus dem BIVA-Beratungsdienst, dass in einigen Fällen als Repressalie die Klingel außer Reichweite der Bewohner platziert wird. „Diese Praxis ist absolut inakzeptabel und verstößt gegen die grundlegenden Rechte der Pflegebedürftigen. Eine einheitliche Regelung könnte auch dies verhindern.“

Hintergrund des Falles ist ein Streit zwischen den Betreibern einer Pflegeeinrichtung in Bayern und dem zuständigen Landratsamt (Heimaufsicht). Die Heimaufsicht hatte beklagt, dass die Reaktionszeiten auf Notrufe teilweise unzumutbar lange sind und die Einrichtung per Bescheid zu einer Reaktion innerhalb von fünf Minuten verpflichtet. Gegen diesen Bescheid geht die Einrichtung vor. Das Gericht muss nun klären, inwieweit Pflegeeinrichtungen zur Einhaltung bestimmter Reaktionszeiten verpflichtet werden können.