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Wenn alles Andere nicht mehr hilft

Medizinisches Cannabis jetzt auch auf Kassen-Rezept

Ärzte mit entsprechender Qualifikation dürfen ab sofort medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Cannabisprodukte können laut Gesetzgeber bei einer schwerwiegenden Erkrankung verordnet werden. Darauf weist die stellvertretende Vorsitzende der Interessenvertretung Patienten und Versicherte (IVPV) Bundesverband für Gesundheit-&-Soziales Mechtild Pfeiffer-Krahl, im neuen Infoblatt „Aufgepasst und Hergehört“ hin.

Was das genau heißt, präzisiert der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA in seinen Regelungen. Eine Erkrankung gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigt. Cannabis wird nach den bisherigen Erfahrungen vor allem bei chronischen Schmerzen, Krebserkrankungen, Spastik und Multipler Sklerose verordnet.

Pfeiffer-Krahl: „Eine Verrodnung ist nur möglich, wenn andere Leistungen, die geeignet sind, den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome positiv zu beeinflussen, nicht zur Verfügung stehen und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln besteht.“