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Letzte Aktualisierung: 31.03.2023

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Welche Rechte haben Passagiere, wenn der Flug ausfällt?

von Bernd Bauschmann

(09.03.2023) Flugreisen sind heutzutage die schnellste Möglichkeit, um lange Strecken bequem zurückzulegen. Trotz der hohen Zuverlässigkeit der Flugindustrie kommt es jedoch immer wieder vor, dass Flüge ausfallen oder annulliert werden. Erst vor wenigen Wochen saßen Tausende Fluggäste aufgrund einer weitreichenden IT-Panne am Frankfurter Flughafen fest. Solche Vorfälle können zu großen Unannehmlichkeiten und möglicherweise auch finanziellen Verlusten für die Betroffenen führen. In diesem Artikel soll es daher um die Frage gehen, welche Rechte Passagiere haben, wenn ihr Flug ausfällt.

Symbolfoto
Foto: Pixabay / Armin Forster
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Juristische Grundlage für Fluggastrechte bei Flugausfällen
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugausfällen. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten oder landen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.

Unter Flugannullierung versteht man, wenn ein Flug nicht wie geplant stattfindet und die Fluggesellschaft den Passagieren nicht rechtzeitig alternative Beförderungsmöglichkeiten anbietet. Diese Definition schließt auch Flüge ein, die aufgrund technischer Probleme, Unwetter oder anderen unvorhergesehenen Umständen gecancelt werden.

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt zudem den Anwendungsbereich der Verordnung fest. So gilt die Verordnung beispielsweise nicht für Flüge, die außerhalb der EU starten und landen, oder für Flüge, die von Fluggesellschaften durchgeführt werden, die nicht in der EU ansässig sind.

Welche Rechte haben Passagiere bei Flugausfällen?
Im Falle eines Flugausfalls haben Passagiere das Recht auf Information und Betreuung durch die Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft muss den Passagieren alternative Flüge anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Ferner haben Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese kann zum Beispiel über Online-Portale wie compensation2go.com/flugannullierung-flugausfall/ beantragt werden.

Was müssen Fluggäste tun, um ihre Rechte durchzusetzen?
Die Fluggesellschaften haben die Pflicht, die Passagiere über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Dies beinhaltet auch Informationen darüber, welche Leistungen im Falle eines gestrichenen Fluges zur Verfügung stehen und wie diese geltend gemacht werden können. Die Fluggesellschaft muss den Passagieren alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Darüber hinaus haben Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Allerdings ist es wichtig, dass Passagiere aktiv werden und sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Wenn ein Flug annulliert wird, sollten Passagiere zunächst bei der Fluggesellschaft nachfragen, welche Optionen zur Verfügung stehen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Passagieren alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten, die ihnen zumutbar sind, oder den Ticketpreis zu erstatten.

Passagiere haben auch das Recht auf Betreuung, wenn ihr Flug annulliert wurde. Dies beinhaltet kostenlose Mahlzeiten und Getränke, sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel, wenn der Flug erst am nächsten Tag fortgesetzt wird.

Sollte die Fluggesellschaft sich weigern, den Passagieren alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Passagiere können sich beispielsweise an eine Verbraucherzentrale wenden oder einen Anwalt hinzuziehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ausnahmen
Ausnahmen von der Ausgleichszahlung sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ebenfalls festgelegt. Wenn ein Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände wie Streiks, politische Unruhen oder unvorhersehbare und unvermeidliche technische Probleme zurückzuführen ist, entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

In diesen Fällen wird die Fluggesellschaft jedoch immer noch verpflichtet sein, alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Es ist wichtig, dass die Fluggesellschaft die Gründe für den Flugausfall klar und transparent kommuniziert, um die Passagiere angemessen zu informieren und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit: Rechte bei Flugausfällen
Im Falle eines Flugausfalls haben Passagiere in der Europäischen Union klare Rechte, die in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 festgelegt sind. Diese umfassen das Recht auf Information und Betreuung, das Recht auf Umbuchung oder Erstattung des Flugpreises und unter bestimmten Umständen auch das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Allerdings müssen Passagiere aktiv werden und ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend machen. Es ist wichtig, dass sie ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass sie angemessen entschädigt werden.