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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Weitere Statistik - Kindeswohlgefährdungen

von Helmut Poppe

(04.08.2022) Die Zahl der Zahl der Kindeswohlgefährdungen 2021 liegt auf einem neuem Höchststand.

Im Jahr 2021 haben hessische Jugendämter 15 408 Gefährdungseinschätzungen durchgeführt. In 5.134 Fällen stellten sie eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest, das war ein neuer Höchststand. Zwar wurden 2021 insgesamt 200 Gefährdungseinschätzungen weniger als 2020 vorgenommen. Trotzdem gab es 74 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung mehr als im Vorjahr.

ImJahr 2021 haben hessische Jugendämter 15 408 Gefährdungseinschätzungen durchgeführt. In 5 134 Fällen stellten sie eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest, das war ein neuer Höchststand. Zwar wurden 2021 insgesamt 200 Gefährdungseinschätzungen weniger als 2020 vorgenommen. Trotzdem gab es 74 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung mehr als im Vorjahr.


Gefährdungseinschätzungen
Die Anzahl der Gefährdungseinschätzungen durch hessische Jugendämter hat sich seit der ersten Erhebung im Jahr 2012 mehr als verdoppelt. 15 408 Gefährdungseinschätzungen wurden 2021 durchgeführt, in 2 679 Fällen (17 Prozent) ergab sich eine akute und in 2 455 Fällen (16 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen erreichte damit einen neuen Höchststand, obwohl 2021 insgesamt 200 Gefährdungseinschätzungen weniger als 2020 vorgenommen wurden. Gegenüber 5 060 gemeldeten akuten oder latenten Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2020 entsprach das einer Zunahme von gut 1 Prozent.

Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2021 betraf Kinder unter 7 Jahren. Bei den akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen wurden in 48 Prozent der Fälle psychische Misshandlungen, in 47 Prozent Vernachlässigung, in 25 Prozent körperliche Misshandlungen und in 5 Prozent Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt.

Schutzmaßnahmen
Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2021 insgesamt 4 214 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das waren knapp 4 Prozent mehr als 2020. Dies ist vor allem auf eine Zunahme der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland (plus 39 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die häufigsten Anlässe für die Durchführung von Schutzmaßnahmen waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (35 Prozent aller Fälle), unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (32 Prozent) und Anzeichen für Vernachlässigung bzw. körperliche Misshandlungen (13 bzw. 14 Prozent).

Entzug der elterlichen Sorge
Im Jahr 2021 ordneten hessische Familiengerichte in 873 Fällen Maßnahmen zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge an. Gegenüber 2020 erhöhte sich die Zahl geringfügig (plus 5 Fälle). Einschränkungen oder der Entzug des Sorgerechts erfolgen nur in Fällen, in denen eine Gefährdung von Minderjährigen nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.