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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Was, wann, wo in Bad Soden am Taunus

von Adolf Albus

(23.11.2020) Sanierung der Zufahrt zur Roten Mühle geht in die Verlängerung *** Volleyballer organisieren kostenlosen Einkaufsservice *** Malwettbewerb "Weihnachtlicher Winterzauber" läuft bis zum 06. Dezember *** Gar nicht so einfach: Parkscheibe richtig anwenden *** Fördermittel vom Land Hessen für barrierefreies Wohnen *** Telefonische Rentenberatung

Sanierung der Zufahrt zur Roten Mühle geht in die Verlängerung
 

Derzeit wird der Wirtschaftsweg von der Liederbachbrücke bis zum Ausflugslokal Rote Mühle grundhaft erneuert. Aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse konnte in Teilbereichen keine ausreichende Tragfähigkeit des Straßenaufbaus erreicht werden. Da Versorgungsleitungen an dieser Stelle liegen, waren ein tieferes Ausheben und die Verwendung von Schottermaterial nicht möglich. Nun soll durch die Zugabe eines Bindemittels für die Schottertragschicht die Tragfähigkeit des Straßenaufbaus verbessert werden. Die Bauzeit verlängert sich hierdurch um ca. 14 Tage.

Die erforderlichen Vorarbeiten zum Einbringen einer Asphalttragschicht sollen bis Ende nächster Woche dauern, sodass voraussichtlich am 27. November 2020 mit den eigentlichen Asphaltarbeiten begonnen werden kann. Danach erfolgen das Einbringen der Gussasphaltrinne und die Verlegung der Rasengittersteine in den Randbereichen einschließlich der Angleichungsarbeiten. Parallel hierzu erfolgt im oberen Abschnitt die Befestigung mit Rasengittersteine. Aus diesen Gründen ist eine Vollsperrung noch bis voraussichtlich 11. Dezember.2020 notwendig. Das Areal rund um das Ausflugslokal ist über die Gemarkung Kelkheim (Taunus) erreichbar.

 

Volleyballer organisieren kostenlosen Einkaufsservice
 

In Zeiten der Pandemie zusammenhalten - das haben sich die Volleyballer der TG Bad Soden auf die Fahnen geschrieben und für ältere Menschen oder Menschen in Quarantäne einen kostenlosen Einkaufsservice organisiert. 
Und so funktioniert's: Einfach eine E-Mail an einkaufen@bad-soden.volleyball.de schreiben oder unter (06196)653066 anrufen. Ein persönlicher Einkaufspate wird dann die Einkäufe ohne Mehrkosten erledigen, trotzdem unterstützen alle Auftraggeber indirekt den Verein mit sogenannten Vereinsscheinen. Diese gibt es ab einem Einkaufswert von 15 Euro in jedem Rewe-Markt. Die Vereinsscheine können von den Vereinen im Anschluss gegen tolle Prämien wie zum Beispiel Sportkleidung, Sportgeräte oder sonstigen Vereinsbedarf eingetauscht werden.
 

 

Malwettbewerb "Weihnachtlicher Winterzauber" läuft bis zum 06. Dezember
 

 Weihnachten rückt in großen Schritten näher, doch in Zeiten der Corona-Pandemie müssen in diesem Jahr viele Veranstaltungen abgesagt werden. Umso schöner, dass Kinder sich jetzt im Rahmen eines Malwettbewerbs der Stadt Bad Soden am Taunus auf Weihnachten einstimmen können. 

Was ist zu tun?
Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren werden gebeten, ein selbstgemaltes oder gebasteltes Bild zum Thema „Weihnachtlicher Winterzauber in Bad Soden am Taunus“ einzureichen. Einsendeschluss ist Sonntag,
06. Dezember 2020. Teilnehmen können alle Kinder, die mindestens drei und nicht älter als zehn Jahre sind, in Bad Soden am Taunus wohnen oder in eine Bad Sodener Kita oder Grundschule gehen. 


Gar nicht so einfach: Parkscheibe richtig anwenden

In Deutschland ist vieles mit einer Fülle von Gesetzen und Vorschriften geregelt. Das gilt auch für das Parken mit Parkscheibe. Die Mitarbeiter des Bad Sodener Ordnungsamtes werden fast täglich mit Fragen rund um dieses Thema konfrontiert. Anlass genug, mit den größten Irrtürmern rund um das Parken mit Parkscheibe aufzuräumen. 

Wie muss die ordnungsgemäße Parkscheibe aussehen? 
Nicht alle Parkscheiben, die man als Werbegeschenk bekommt oder die man kaufen kann, sind auch laut Straßenverkehrsordnung zugelassen. Für eine pinkfarbene Variante mit der Aufschrift „Bin nur shoppen“ können beispielsweise Knöllchen verteilt werden, denn die zulässige Parkscheibe ist blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf die Vorderseite gehören weder Werbung noch sonstige Schnörkel. Zum Nachlesen ist die Optik der Parkscheibe in § 13 in Verbindung mit § 42 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung geregelt. 

Richtige Einstellung der Parkscheibe
Wer im ersten Schritt eine zugelassene Parkscheibe sein eigen nennt, muss diese jetzt nur noch richtig anwenden. Auch das ist in der Regel komplizierter, als gedacht. Denn: Beim Einstellen der Ankunftszeit schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der „Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt werden muss, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt“. Wer also um 13.10 Uhr sein Fahrzeug abstellt, muss den Zeiger auf 13:30 Uhr einstellen. Wer absichtlich oder versehentlich den Zeiger auf den Weißraum zwischen zwei Markierungen dreht, riskiert unter Umständen ein Bußgeld über 10 Euro. Ein schwerwiegender Verstoß ist allerdings das Weiterdrehen der Parkscheibe, ohne zumindest einmal um die Parkbucht herumgefahren zu sein. Dieses illegale Verlängern der Parkzeit gilt juristisch betrachtet als Parken ohne Parkscheibe. Sinn dieser Vorschrift ist es, anderen Autofahrern eine Chance einzuräumen, den Stellplatz zu bekommen. Wer seine Parkzeit bis 30 Minuten überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen, über 30 Minuten sind es 15 Euro. Bei bis zu zwei Stunden Zeitüberschreitung drohen 20 Euro Strafe und bei mehr als zwei bzw. drei Stunden sogar 25 Euro bzw. 30 Euro. 
 

 
 

Fördermittel vom Land Hessen für barrierefreies Wohnen
 

 Auch in diesem Jahr werden wieder behindertengerechte Umbauten vom Land Hessen gefördert. Wie der Landrat des Main-Taunus-Kreises, Michael Cyriax, mitteilt, wird Unterstützung bewilligt, wenn bauliche Hindernisse an und in selbstgenutztem Wohneigentum oder auf dem Wohnungsgrundstück beseitigt werden. Die Mittel können ab sofort bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises beantragt werden. 

Was wird gefördert?
Wohnungen und Häuser sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen und eigenständig leben können. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, die Umgestaltung von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie der Einbau von geeigneten Aufzügen. Förderfähig sind auch die Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück. Es werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen, wobei maximal 12.500 Euro gezahlt werden. Allerdings darf man mit dem Umbau zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht angefangen haben. Wie Cyriax weiter erläutert, muss das Vorhaben zudem finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, können eventuell nicht alle Anträge bewilligt werden.

Wie erfolgt die Vergabe?
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach sozialer Dringlichkeit. Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen, Telefon +49 6192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org. Zudem bietet der Pflegestützpunkt im Landratsamt umfangreiche Beratungen zum barrierefreien Wohnen an und macht auch Hausbesuche. Ansprechpartnerin ist Elke Werner-Schmitt, Telefon (06192)201-1990, E-Mail: elke.werner-schmit@mtk.org.

 

Telefonische Rentenberatung
 

Corona-bedingt können derzeit keine persönlichen Rentenberatungstermine vereinbart werden, allerdings steht Rentenberater Reinhard Lippert, der normalerweise in regelmäßigen Abständen Beratungstermine im Bürgerbüro wahrnimmt, derzeit auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Lippert unter +49 6195 975510 oder mobil +49 171 4256020. Alternativ können auch bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter der Nummer 0800 1000 48012 Beratungstermine vereinbart werden.