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Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

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Was, wann, wo in Bad Soden

von Adolf Albus

(17.01.2022) Bad Sodener Vereine sind gefragt: Aktion „Unsere Vereine im MiTmachKreis“ *** Sonderimpftag am 22. Januar 2022 im Bürgerhaus Neuenhain *** Defekte Straßenleuchten direkt der Syna melden *** Bad Sodener Zeitung ist offizielles Amtsblatt *** Zugangsregelung für die Verwaltungsstellen

Bad Sodener Vereine sind gefragt: Aktion „Unsere Vereine im MiTmachKreis“
 

Der Main-Taunus-Kreis hat die Vorstellungsreihe „Unsere Vereine im MiTmachKreis“ ins Leben gerufen, bei der Vereine die Möglichkeit bekommen, zu zeigen, was sie können. Ziel der Aktion ist es, die Vereine im MTK untereinander zu vernetzen.
Nähere Infos gibt es unter www.mtk.org.

Sonderimpftag am 22. Januar 2022 im Bürgerhaus Neuenhain
 

Die Hausarzt-Praxis Dr. Marcus Bernhörster veranstaltet am Samstag, 22. Januar 2022, von 09:00 Uhr bis 19:30 Uhr, einen Sonderimpftag im Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45. Eine Anmeldung ist online über https://www.terminland.eu/impfaktion-hausarzt-badsoden/online/sonderimpfaktion erforderlich. Es stehen Termine zur Erst-, Zweit- und auch Drittimpfung in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Defekte Straßenleuchten direkt der Syna melden
 

Fast täglich werden der Verwaltung defekte oder ausgefallene Straßenleuchten gemeldet. Um eine noch schnellere Bearbeitung dieser Schäden zu gewährleisten ist es sinnvoll, dies direkt über den Online-Schadensmelder der Syna zu tun: https://planauskunft.syna.de/stoerungsmeldung. Selbstverständlich ist es auch möglich, Störungen telefonisch unter 0800 7962787 zu melden. Techniker der Syna sind für Wartungs- und Reparaturarbeiten am Bad Sodener Beleuchtungsnetz zuständig.

Bad Sodener Zeitung ist offizielles Amtsblatt
 

In dieser Woche erschien die Hinweisbekanntmachung der amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Soden am Taunus erstmals wieder in der Bad Sodener Zeitung. Im Rahmen des Vergabeverfahrens punktete das örtliche Medium mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Zugangsregelung für die Verwaltungsstellen
 

Wenn Sie in diesen Tagen zu uns in die Verwaltungsstellen kommen, gilt die 3G-Regelung. Das heißt, dass nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete Zutritt haben. Hierfür müssen die entsprechenden Nachweise vorgezeigt werden.
In der Stadtgalerie im Badehaus als Kulturstätte gilt gemäß Landesverordnung die 2G-Regel, so dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben.