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Letzte Aktualisierung: 21.03.2025

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Was tun bei Flugausfällen durch einen Pilotenstreik?

von Bernd Bauschmann

(04.03.2025) Ein geplanter Urlaub oder eine wichtige Geschäftsreise – und plötzlich erfahren Sie, dass Ihr Flug wegen eines Pilotenstreiks gestrichen wurde. Solche Situationen können frustrierend und nervenaufreibend sein. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass ihnen auch in dieser Lage wichtige Rechte zustehen.

Symbolfoto
Foto: Unsplash / Rocker Sta
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Dieser Artikel erläutert, wie Sie Ihre Fluggastrechte bei Streik durchsetzen und wo Sie Unterstützung finden.

Pilotenstreik – Ein häufiges Szenario
Pilotenstreiks gehören zu den häufigeren Konflikten im Luftverkehr. Dabei legen die Flugzeugführer ihre Arbeit nieder, meist um bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Gehälter zu verhandeln. Diese Art von Streik betrifft in der Regel die gesamte Fluggesellschaft und kann dazu führen, dass Flüge gestrichen oder massiv verspätet werden. Besonders problematisch: Da ein Streik oft kurzfristig angekündigt wird, bleiben den Passagieren nur wenige Möglichkeiten, sich auf die Situation einzustellen. Doch gerade in solchen Momenten ist es wichtig, seine Fluggastrechte zu kennen.

Welche Rechte haben Sie bei einem Pilotenstreik?

In der EU sind Ihre Rechte als Fluggast durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese Regelung definiert die Ansprüche von Passagieren bei Verspätungen, Annullierungen und verweigertem Boarding – auch bei Streiks. Entscheidend ist, ob der Pilotenstreik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Das bedeutet Folgendes:

1. Anspruch auf Betreuung
Wenn Ihr Flug wegen eines Pilotenstreiks verspätet oder gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf:

  • Mahlzeiten und Getränke: Die Fluggesellschaft muss Sie angemessen versorgen.
  • Kommunikationsmöglichkeiten: Zwei kostenfreie Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.
  • Unterkunft und Transport: Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, muss die Airline die Hotelkosten sowie den Transport dorthin übernehmen.

2. Anspruch auf alternative Beförderung oder Erstattung
Wird Ihr Flug annulliert, können Sie wählen zwischen:

  • Erstattung des Ticketpreises: Für den betroffenen Flugabschnitt und gegebenenfalls den Rückflug.
  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss Sie auf den frühestmöglichen Alternativflug umbuchen oder Ihnen eine spätere Beförderung anbieten, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

3. Anspruch auf Entschädigung
In vielen Fällen haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Je nach Flugdistanz beträgt diese:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km,
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km,
  • 600 € für Flüge über 3.500 km.

Ein Pilotenstreik wird nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen, da die Fluggesellschaft für das Verhalten ihres Personals verantwortlich ist. Deshalb besteht in solchen Fällen oft ein Anspruch auf Entschädigung.

Was tun, wenn ein Pilotenstreik angekündigt wird?

Prüfen Sie Ihre Rechte
Häufig sind Fluggesellschaften nicht von sich aus bereit, Entschädigungen auszuzahlen. Daher sollten Sie Ihre Rechte genau kennen. Die EU-Verordnung 261/2004 bietet Ihnen hier eine klare Grundlage.

Nutzen Sie rechtliche Unterstützung
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann mühsam sein. Viele Airlines lehnen Entschädigungen zunächst ab oder reagieren nur langsam. Ein spezialisierter Legal-Tech-Service wie Flugrecht.de hilft Ihnen, Ihre Rechte schnell und unkompliziert geltend zu machen.

Wie funktioniert ein Legal-Tech-Service bei Fluggastrechten?

Legal-Tech-Dienstleistungen vereinfachen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich. Der Prozess läuft meist wie folgt ab:

  1. Eingabe Ihrer Flugdaten: Sie geben online Ihre Flugdetails ein und erhalten eine kostenlose Prüfung, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
  2. Anspruchsprüfung und Einreichung: Der Service übernimmt die Kommunikation mit der Airline und setzt Ihre Forderungen durch – notfalls auch vor Gericht.
  3. Auszahlung Ihrer Entschädigung: Sobald die Forderung erfolgreich durchgesetzt wurde, erhalten Sie Ihr Geld.

Das Beste daran: Sie tragen kein finanzielles Risiko, da die meisten Plattformen nur im Erfolgsfall eine Provision berechnen.