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Letzte Aktualisierung: 10.12.2024

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Was das neue Cannabisgesetz für Suchthilfe und Polizei bedeutet

von Ilse Romahn

(25.03.2024) Große Nachfrage für das Webinar des Drogenreferats: mehr als 220 Fachkräfte aus Pädagogik und der Sozialen Arbeit aus Frankfurt und bundesweit beteiligt

Das neue Cannabis-Gesetz tritt zum Montag, 1. April, in Kraft. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22. März zugestimmt. Was wird sich ändern, wenn Cannabis für Erwachsene teilweise legal wird? Welche Folgen hat das geplante Cannabisgesetz für Prävention und Jugendschutz? Wie reagiert die Polizei? Diese und mehr Fragen erörterten Mitarbeiter des Drogenreferats gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Suchthilfe sowie der Polizei bei einem Online-Seminar zum geplanten Cannabisgesetz. Mehr als 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – darunter vornehmlich Fachkräfte aus der Pädagogik und der Sozialen Arbeit aus Frankfurt und ganz Deutschland – nahmen an der zweistündigen Informationsveranstaltung teil. Der Leiter des Drogenreferats Artur Schroers sieht in dem Angebot einen „notwendigen Baustein, um verschiedene Dialoggruppen zum Thema Cannabis-Legalisierung zu informieren und den Dialog anzuregen“. Die große Nachfrage bestätige den Bedarf an Informationen und der Möglichkeit zum Austausch.

Verbotspolitik hat ihr Ziel verfehlt
So, wie es vom Bundestag beschlossen ist, wird das neue Gesetz Erwachsenen ab Montag, 1. April, gestatten, 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bei sich zu haben. Zu Hause dürfen es bis zu 50 Gramm sein. Daheim dürfen Erwachsene außerdem bis zu drei Pflanzen anbauen. Zum Montag, 1. Juli, sollen die Regelungen zu den Anbauvereinigungen in Kraft treten. Dann wird auch der gemeinschaftliche Anbau möglich.

An den Hintergrund des Gesetzes erinnerte Jakob Schlink vom Drogenreferat in einer kurzen Einführung mit Zahlen, Daten, Fakten: Laut Epidemiologischem Suchtsurvey ist der Anteil der Menschen, die in ihrem Leben schon mal Cannabis konsumiert haben, in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die bisherige Verbotspolitik hat ihr Ziel, den Konsum einzudämmen, nicht erreicht. Auf der anderen Seite müssen Menschen, die in ihrer Freizeit konsumieren, Risiken wie strafrechtliche Verfolgung, Kontakt zu kriminellem Milieu, Führerscheinverlust, gesellschaftliche Stigmatisierung oder die Gefahr durch unbekannte Beimischungen und hohen THC-Gehalt in Kauf nehmen.

Vorbereitungen für neue Regeln
Im Vorgriff auf das neue Gesetz laufen lange schon die Vorbereitungen des Drogenreferats, der Träger der Suchthilfe oder auch der Polizei, wie mit der möglichen Teillegalisierung von Cannabis weiter umzugehen ist.

Die Stadt Frankfurt hat Erwartungen und Einschätzungen bereits 2022 bei einer repräsentativen Befragung von mehr als 2600 Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern erfasst und ausgewertet, wie Schlink zu Beginn des Seminars zusammenfasste. 61 Prozent äußerten sich, dass sie Cannabis weiterhin nicht konsumieren werden, auch wenn es erlaubt ist. 11,7 Prozent würden ihren bisherigen Cannabiskonsum beibehalten. 13,5 Prozent wissen noch nicht, wie sie reagieren. Gut 8 Prozent können sich vorstellen, Cannabis nach langer Zeit wieder zu probieren und 3,6 Prozent der Befragten gaben an, Cannabis überhaupt einmal zu probieren. Inwieweit sich eine Teillegalisierung auf Jugendliche auswirkt, für die der Konsum auch nach der Gesetzesänderung verboten bleibt, ist ungewiss. Internationale Studien und Erfahrungen aus anderen Ländern liefern bislang keine eindeutige Tendenz.

Die Stadt setzt deshalb schon lange auf Prävention zum Thema Cannabis auch bei Jugendlichen. „Suchtprävention und Beratung muss dialoggruppenspezifisch arbeiten, differenzierte Angebote vorhalten und sich an den Lebenswelten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen orientieren“, sagte Oliver Krause vom Drogenreferat nach einem Überblick über Angebote und Ansätze in Frankfurt und überregional. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Rauchmelder“ des Vereins Basis, das mit dem Blended-Counseling-Ansatz nah an der Lebenswelt von jungen Menschen digitale Kommunikationskanäle und analoge Beratung und Gesprächsrunden verbindet. Das App-gestützte Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die regelmäßig Cannabis nehmen und ihren Konsum überprüfen wollen.

Mit Workshops, Informations- und Aufklärungsangeboten zum Thema Cannabis ist die Fachstelle Prävention in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe präsent, sagte Leiterin Stephanie Köster, die sich beim Webinar den Fragen von Publikum und Moderatorin Julia Bloß vom Drogenreferat stellte. „Es kommt gut bei Jugendlichen an, wenn man ehrlich, sachlich und korrekt über Wirkungen und Risiken informiert“, sagte Köster. Wichtig sei die Verbindung zur eigenen Lebensrealität der Jugendlichen. „Wenn man zum Beispiel über Folgen für Fahrerlaubnis und Führerschein spricht, nehmen Jugendliche Informationen sehr ernst.“ Aus Sicht von Köster können Jugendliche Risiken häufig abschätzen und sehen Cannabis deutlich entspannter als Erwachsene. „Sie verstehen oft nicht, dass Erwachsene dagegen so entspannt mit Alkohol umgehen, denn Jugendliche erleben sehr viel häufiger gefährliche Situationen mit Alkohol statt mit Cannabis.“

Neue Dialoggruppen für Prävention
Mit der neuen Cannabisgesetzgebung muss die Suchthilfe neben Jugendlichen und jungen Erwachsenen neue Zielgruppen in den Blick nehmen und Präventionsangebote anpassen, ist Köster überzeugt. Sie erwartet, dass sich künftig verstärkt Erwachsene mit Probierkonsum an die Beratungsstellen wenden und Informationen über Risiken und Gesundheitsschutz wünschen. Ebenso Eltern und Angehörige, die fundierte Antworten geben wollen, wenn ihre Kinder bei Erwachsenen legalen Cannabiskonsum erleben oder volljährige Kinder selbst legal konsumierten. 

Eine weitere Informationsveranstaltung für Frankfurter Beratungslehrkräfte folgt am Mittwoch, 17. April, in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. (ffm)