Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Wachstumschancengesetz: ein Trippelschritt
Abstand zu anderen Industrienationen wird immer größer
von Norbert Dörholt
(25.03.2024) Massiv abgespeckt, aber endlich durch. Das Wachstumschancengesetz hat nach monatelangem Ringen zwischen Bund und Ländern endlich den Bundesrat passiert. Für den in Frankfurt beheimateten Verband der Chemischen Industrie (VCI) ist dies aber nur ein Trippelschritt zu mehr Wirtschaftswachstum, da das finanzielle Volumen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss um mehr als die Hälfte reduziert wurde.
Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht und Steuern, kommentierte: „Das Wachstumschancengesetz beendet nur halbherzig 15 Jahre Stillstand für attraktivere steuerliche Bedingungen am Standort Deutschland. Positiv ist immerhin die Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage. Mit der Erhöhung von einer Million auf 2,5 Millionen Euro, der Ausweitung der Bemessungsgrundlage sowie einer Anhebung des Fördersatzes für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent wird die Forschungszulage aufgewertet. Damit ist zumindest ein Anfang gemacht.“
Der Abstand zu relevanten Wettbewerbern wie den USA und China werde jedoch immer größer, warnt Welling und fordert: „Wir brauchen jetzt dringend eine große Steuerreform, die die gesamte Industrie steuerlich entlastet und das Steuerrecht modernisiert. Als erster Schritt muss der Solidaritätszuschlag fallen.“
Welling verweist auf die hohe Verbundenheit der Branche mit dem deutschen Standort: Allein in den letzten Jahren waren von der weltweiten Belegschaft der großen Chemie- und Pharmaunternehmen knapp 40 Prozent in Deutschland beschäftigt. Von den weltweiten Steuern haben sie weit mehr als 40 Prozent in Deutschland gezahlt, obwohl sie lediglich 18 Prozent ihres weltweiten Umsatzes in Deutschland verzeichnen. „Damit Deutschland von diesen positiven Beschäftigungs- und Steuerbeiträgen auch künftig profitiert, sind zwingend weitere positive steuerpolitische Signale nötig“, unterstreicht Welling. Dazu zählt beispielsweise die Modernisierung der Unternehmensbesteuerung. So müssen zum Beispiel die steuerliche Betriebsprüfung und die Abwicklung der Quellensteuer auf Dividenden deutlich beschleunigt werden.