Vorläufiges Wahlergebnis für die Stichwahl zum Hofheimer Bürgermeister
Wer bereits weiß, dass er am 7. April nicht im Wahllokal seine Stimme abgibt, kann ab Donnerstag, 28. März 2019, Briefwahlunterlagen beantragen und zwar persönlich im Bürgerbüro im Hofheimer Rathaus, Chinonplatz 2.
Das Bürgerbüro ist geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 14 Uhr, Freitag von 7.30 bis 16 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr.
Zu diesen Öffnungszeiten kann der Stimmzettel gleich ausgefüllt und in eine Urne eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen können auch mit nach Hause genommen und per Post zurück geschickt werden.
Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen nur für die Hauptwahl beantragt hatten, erhalten eine Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl mit einem Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines, das heißt für Briefwahlunterlagen.
Wer bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt diese automatisch zugestellt.
Wahlberechtigte, die die Wahlberechtigung für die Stichwahl erlangen, weil sie ab dem 25. März 2019 volljährig geworden oder bis zum 7. Januar 2019 in Hofheim zugezogen sind, erhalten von Amts wegen Briefwahlunterlagen, da sie nicht im Wählerverzeichnis stehen.
Briefwahl für die Stichwahl kann bis zum 5. April 2019, 13 Uhr, beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 7. April 2019, 18 Uhr, im Rathaus Hofheim eingegangen sein.
Am 7. April sind die Wahllokale dieselben wie bei der Hauptwahl am 24. März und wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ins Wahllokal mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung, die nach der Hauptwahl wieder an die Wählerinnen und Wähler zurückgegeben wurde, damit sie diese bei einer eventuellen Stichwahl vorlegen können.