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Verspätete Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen

Aufgrund der Wettersituation mussten am Samstag Maßnahmen der Flugverkehrskontrolle, so genannte Air-Traffic-Control-Maßnahmen (ATC), ergriffen werden. Dabei werden die Sicherheitsabstände zwischen den Flugzeugen sowohl bei den Anflügen als auch bei den Abflügen erhöht.
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Am Frankfurter Flughafen
Foto: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Zwischen 15.50 Uhr und 16.11 Uhr wurde die Abfertigung ganz eingestellt. Es kam zu erheblichen Verzögerungen in den Abläufen. Wegen der Verspätungssituation wurden 21 Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts beantragt und von der Luftaufsicht genehmigt, da die Verspätungsgründe ausschließlich wetterbedingt waren und damit außerhalb des Einflussbereichs der Luftfahrtunternehmen lagen.  Der letzte Start erfolgte um 23:55 Uhr durch LH (Lufthansa) 948 nach Manchester.

Zudem gab es 12 Verspätungslandungen, die letzte um 23:50 Uhr durch FR (Ryanair) 4255. Zwei Maschinen konnten nicht mehr vor Mitternacht landen und wurden zum Flughafen Hahn umgeleitet.

Hintergrund zum Nachtflugverbot
In Frankfurt gilt zwischen 23.00 und 05.00 Uhr ein Nachtflugverbot. Verspätete Maschinen mit planmäßiger Ankunft vor 23.00 Uhr dürfen jedoch bis 24.00 Uhr noch landen, wenn sich der Grund der Verspätung nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Verspätete Starts sind ebenfalls möglich, bedürfen aber jeweils einer gesonderten Genehmigung. Kriterium ist, dass der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie liegt.

„Wir konnten in den letzten Jahren sehen, dass sich die wetterbedingten Verspätungsstarts immer weiter vom Winter in die Sommermonate verschieben. Dies zeigt erneut, dass der Klimawandel im Gang ist“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Bei solchen Wetterverhältnissen hat die Optimierung der Abläufe am Flughafen ihre Grenzen. Im Winter dagegen hat sich die Situation in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.“