Archiv-Nachrichten

Urlaubscheck für eine entspannte Reise

Ein Eis am Strand genießen oder Kurztrips in Metropolen unternehmen–der Urlaub ist für die meisten die schönste Zeit im Jahr. Ob entspannt oder abenteuerlich: Wer eine Reise gut plant, kann die Auszeit besser auskosten

Vorab sollten Urlauber sich die Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amts für das jeweilige Ziel anschauen. Für Länder der Europäischen Union genügt ein Personalausweis. Ansonsten ist ein Reisepass und teilweise ein Visum oder zum Beispiel für die USA ein ESTA-Antrag notwendig. Wer alle wichtigen Dokumente zusammen hat, sollte auch auf deren Gültigkeit achten.

Zur Reisevorbereitung gehören für manche Urlaubsländer bestimmte Impfungen, vor allem, wenn es in tropische Gebiete geht. Wer seine Standardimpfungen wie etwa Tetanus und Diphterie noch nicht aufgefrischt hat, sollte dies spätestens vor dem Urlaub nachholen. Teilweise sind auch Impfungen gegen Gelbfieber oder Typhus notwendig. Je nach Art, Dauer und genauem Aufenthaltsort wird zusätzlicher Schutz empfohlen, zum Beispiel bei Trekkingreisen oder in ländlichen Regionen. „Beim Tropeninstitut können sich Urlauber frühzeitig beraten lassen." sagt Philipp Köster, Bezirksdirektor der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main.

Leider können die Reisenden sich nicht gegen alle gesundheitlichen Risiken absichern. Wer sich zum Beispiel im Urlaub das Bein bricht, ist froh, eine Auslandskrankenversicherung zu haben. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Behandlung im Ausland meist gar nicht – oder nicht in voller Höhe. Dabei können dies schnell mehrere Tausend Euro sein. Auf der sicheren Seite sind Urlauber auch mit einer Reiserücktrittsversicherung. Kann der Urlaub aufgrund einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder eines Jobwechsels gar nicht erst angetreten werden, übernimmt die Versicherung die Kosten oder zumindest Anteile.

Ein Punkt, den der Reisende nicht beeinflussen kann: Die Pünktlichkeit des Fluges. Wird dieser kurzfristig umgebucht oder sogar storniert und verzögert sich somit die Ankunft um mindestens drei Stunden, können Reisende eine Entschädigung zwischen 150 und 600 Euro von der Fluggesellschaft erhalten. Dies gilt jedoch nicht bei Streik oder Sturm und Nebel. Endlich im Hotel angekommen, eine erfrischende Dusche nehmen oder ein Nickerchen im Bett machen – doch dann sind Krabbeltiere im Bad und Flecken auf der Matratze? Zunächst sollte der Reisende nach einem anderen Zimmer fragen. Wenn so keine Lösung gefunden wird, sollten die Urlauber dem Reiseveranstalter umgehend die Mängel mitteilen. Innerhalb von zwei Jahren haben sie dann die Möglichkeit, beim Reiseveranstalter Beschwerde einzureichen. „Im Fall einer Pauschalreise können Urlauber sich auf den Vertrag berufen.", so Köster.