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Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

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Untersuchung zu den Günthersburghöfen

Die meisten wertvollen Bäume können erhalten werden

von Ilse Romahn

(04.12.2019) Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans B-Plan Nr. 880 – Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark wurde der Baumbestand von einem Landschaftsplanungsbüro erfasst und mit dem Ziel bewertet, möglichst viele Bäume zu erhalten. Dafür wurde der Bestandsplan mit dem aktuellen Bebauungsplanentwurf überlagert.

Nun liegt das Ergebnis vor: Von den 38 als wertvoll eingestuften Bäumen können 31 Bäume erhalten werden – sechs entfallen definitiv in den Baufenstern, einer wahrscheinlich im Straßenraum.

„Diese als wertvoll und zu erhaltend eingestuften Bäume sind Walnussbäume, verschiedene Ahorne, Eichen, Lärchen, Kirschen und eine große Kiefer. Sie sind aufgrund ihres Habitus, ihres Alters oder ihrer Art Landschaftsbild prägend oder ökologisch besonders wertvoll“, erläutert Planungsdezernent Mike Josef. „Sie sollen entsprechend dieser Bewertung als zu erhaltend im Bebauungsplan festgesetzt werden, für die entfallenden wertvollen Bäume werden Ersatzbäume gepflanzt.“

Außerdem bleiben alle 41 Straßenbäume an der Friedberger Landstraße und der Dortelweiler Straße erhalten. Von den weiteren 66 erfassten, jedoch als nicht wertvoll eingestuften Einzelbäumen und Baumgruppen, entfallen in den Baufeldern 32 und an den Grenzen der Baufelder und Baulinien neun. Diese Bäume wurden aufgrund ihres Alters, ihrer geringen Vitalität, ihres Habitus oder weil es sich um Nadelbäume handelt, nicht als wertvoll eingestuft.

Den entfallenden Bäumen stehen grundsätzlich Neupflanzungen in den öffentlichen und privaten Grünflächen gegenüber. Weiter werden in den Straßenräumen und auf den Plätzen Bäume gepflanzt. Zur Anzahl dieser Pflanzungen sind gegenwärtig noch keine Aussagen möglich. Um möglichst viele Bäume zu erhalten, soll während der Bauarbeiten ein baubegleitender Baumgutachter beauftragt werden.

In den Freizeit- und Kleingärten sind freilich viele weitere Bäume vorhanden. Hierbei handelt es sich um Schösslinge, alte Obstbäume und halbstämmige Obstbäume oder ähnliches. Sie werden im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanz über den Biotoptyp Freizeitgärten berücksichtigt. (ffm)