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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Unterstützung bei CORONA-Schließung

Auszahlung der Novemberhilfe angelaufen

von Karl-Heinz Stier

(15.01.2021) Nachdem der Bund die Software zur Abwicklung der Wirtschaftshilfen freigeschaltet hat, läuft in Hessen seit gestern die Auszahlung der Novemberhilfen für Unternehmen, die wegen des erneuten Lockdowns Anfang November schließen mussten.

Einen Tag nach Freischaltung des Verfahrens wurden knapp 1.600 Antragstellern rund 10,6 Mio. Euro erstattet, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth am Donnerstag mitteilten. Insgesamt sind über Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsbüros, so genannte prüfende Dritte, in Hessen rund 17.000 Anträge auf Novemberhilfe eingegangen. „Die Landesregierung leistet ihren Beitrag, um Hessens Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen.“

Bisher waren vom Bund 107 Mio. Euro Abschlagszahlungen überwiesen worden, allerdings wurde nur die Hälfte der Antragssumme und höchstens 50.000 Euro pro Unternehmen als Abschlag gezahlt. Auch für die an die Novemberhilfe anschließende Dezemberhilfe wurden schon 66 Mio. Euro Abschläge gezahlt, die komplette Auszahlung der Dezemberhilfe soll laut Aussage des Bundes Ende Januar starten. Von der seit vergangenem Sommer laufenden Überbrückungshilfe II sind inzwischen rund 127 Mio. Euro bei hessischen Unternehmen angekommen.

Finanziert werden alle drei Programme vom Bund. Die Überbrückungshilfe II soll Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen zu Gute kommen. November- und Dezemberhilfe zielen dagegen speziell auf Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, denen aufgrund einzelner staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wurde. Dabei erstattet der Bund 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Vergleichsmonats des Jahres 2019.

Die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen ist nicht nur deshalb so dringlich, weil viele Unternehmen zum Beispiel aus der Gastronomie oder der Veranstaltungswirtschaft dringend auf die Mittel angewiesen seien. „Die technische Abwicklung der November- und Dezemberhilfe ist laut Aussage des Bundes die Bedingung dafür, dass die daran anschließende Überbrückungshilfe III starten kann. Diese soll rückwirkend zum 16. Dezember vor allem den Unternehmen helfen, die vom Mitte Dezember verschärften Lockdown betroffen sind, zum Beispiel aus dem Einzelhandel und den körpernahen Dienstleistungen.“

Bei den November- und Dezemberhilfen haben erstmals auch Soloselbstständige Umsatzausfälle geltend machen können. Allerdings bleibt die vorgesehene sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige mit höchstens 5.000 Euro für sieben Monate hinter dem zurück, was notwendig wäre. Aus Sicht der Landesregierung müsste mindestens die sogenannte Pfändungsfreigrenze gelten, also 1.180 Euro pro Monat.“

Für Hessen hat das Regierungspräsidium Gießen die Abwicklung der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfen übernommen. „Die Freischaltung erfolgte kurz vor Weihnachten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten dann direkt nach Weihnachten mit der Bearbeitung von Anträgen beginnen, aber erst seit gestern ist die Auszahlung möglich“, informierte Innenminister Beuth.