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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen

von Ilse Romahn

(12.10.2020) Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. begrüßt, dass das von Bundesbauminister Horst Seehofer zunächst geplante Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen nun doch nicht kommen soll. Vergleichbare Anpassungen für die Regelungen in Frankfurt müssen sich an dem aktualisierten Entwurf für das Bundesgesetz orientieren.

„Es ist für die Eigentumsbildung und Altersvorsorge der Mieter notwendig und hilfreich, dass der umstrittene Passus zum Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen wurde. Bundesminister Seehofer hat erkannt, dass ein Umwandlungsverbot es vielen Mietern erschwert sich die eigene Wohnung zu kaufen. Wenn bestehende Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können, müssen Käufer die deutlich höheren Preise für Neubauten bezahlen. Neubauten sind für immer mehr Menschen und erst Recht für Durchschnittsverdiener nicht mehr bezahlbar. Ihnen wird die Chance zum Erwerb ihrer oft über lange Jahre genutzten Wohnung verwehrt. Grundsätzlich gilt: Um den Wohnungsmangel im Ballungsraum zu bekämpfen und den Druck vom Wohnungsmarkt zu mindern, brauchen wir statt immer mehr Regulierung vor allem mehr Anreize für Investitionen in Neubau“, sagt Jürgen H. Conzelmann, Vorsitzender des Eigentümervereins Haus & Grund Frankfurt am Main e.V..

„Auf der kommunalen Ebene muss daher jetzt dringend nachgezogen werden. In Frankfurt am Main setzt die Stadt allerdings die Maßnahmen des auf Bundesebene gekippten Umwandlungsverbot aktuell über ihre Milieuschutzsatzungen um. Diese Satzungen sollten nach dem Vorbild des aktualisierten Entwurfs der Bundesregelung angepasst werden. Der Wohnungsmangel in Frankfurt wird nicht durch Regulierungen in den Satzungen reduziert. Im Gegenteil, die Anreize für mehr Investitionen in neue Wohnungen können durch angepasste Satzungen in Frankfurt verbessert werden.“, kritisiert Conzelmann. „Es werden immer wieder die entscheidenden Vorteile für die erwerbswilligen Mieter vermieteter Wohnungen in der Diskussion unterschlagen: wegen des richtigerweise stark die Mieter bei Umwandlung schützenden Mietrechts, also einer z.B. in Hessen 8- jährigen Kündigungsschutzfrist plus weiterer Kündigungsfrist (also ein sehr langer Schutz gegen möglichen Eigenbedarf), eines hierdurch geringeren Kaufpreises, welcher immer unter dem Marktpreis sein wird, wegen dieser Schutzrechte und der Vorgabe, einen notariellen Verkauf erst einmal dem Mieter mit zweimonatiger Überlegungsfrist vorlegen zu müssen, stellten daher für den Mieter eine erhebliche Chance für den günstigen Erwerb seiner Mietwohnung dar. Es sei daher kaum nachvollziehbar, warum Gemeinden, aber auch die staatliche Förderbank KfW nicht den notwendigen Eigenkapitalanteil und den Eigentumserwerb grundsätzlich durch interessante Finanzierungsmodelle förderten. Allerdings müsse hier zusätzlich gefordert werden, die in den letzten Jahren massiv hochgesetzte Grunderwerbsteuer von 3,5 auf jetzt 6 % (in Hessen) für diese Erstkäufe zumindest zu halbieren. Sonst saugt man das wenige Eigenkapital der Menschen nebst den Notar -und Makler kosten oft gleich wieder ab und macht einen Erwerb unmöglich.“ So der Vorsitzende der Eigentümerorganisation Haus & Grund. Und ergänzend: „Hier wird eine substanzielle Chance auf Altersvorsorge und Vermögensbildung für eine Vielzahl von Mietern verschenkt“, fasst Conzelmann zusammen.

Nach der aktuellen Rechtslage haben Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Nach einer Umwandlung sind Mieter in Hessen derzeit 8 Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers geschützt.