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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Umleitung durch den Weilbacher Ortskern alternativlos

von Adolf Albus

(12.01.2022) Die Sperrung des Gehwegs in Höhe der Hofheimer Straße 3 in Weilbach, die wegen der Baustelle zur Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Pusteblume vorgenommen wurde, ist von manchen Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils mit Unverständnis aufgenommen worden.

Bürgermeister Dr. Bernd Blisch und Erste Stadträtin Renate Mohr stellen deshalb klar, dass es zu der jetzt praktizierten Lösung mit der Umleitung der Fußgänger über Gänsgasse und Schloßstraße keine praktikable Alternative gibt.

„Es ist wegen der zu erwartenden erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Rückstaus ausgeschlossen, eine Fahrbahn der Hofheimer Straße zu sperren, um den Fußgängerverkehr direkt an der Baustelle vorbeizuführen“, sagen Blisch und Mohr. Darüber sind sich die Stadtverwaltung, die Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises, die Polizei und Hessen Mobil einig.

Eine Fußgängerbedarfsampel, die es ermöglichen würde, in Höhe der Sperrung sicher auf die andere Seite der vielbefahrenen Straße zu wechseln, führte ebenfalls mit großer Sicherheit zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und wäre auch überhaupt nur dann machbar, wenn gleichzeitig die Programmierung der Ampelanlage auf der Kreuzung Frankfurter Straße / Raunheimer Straße / Hofheimer Straße angepasst werden würde. „Das wiederum würde Kosten von mindestens 20.000 Euro verursachen, die allein von der Stadt zu tragen wären. Kosten und Nutzen stünden also in einem krassen Missverhältnis“, erläutern Bürgermeister und Erste Stadträtin.

Im Übrigen habe auch die Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises die von der beauftragten Verkehrssicherungsfirma ursprünglich vorgelegte Planung zur Regelung des Verkehrs mit Sperrung des Gehwegs und Einrichtung einer Bedarfsampel nicht genehmigt, sondern an die Stadt Flörsheim am Main zurückgereicht. Das städtische Ordnungsamt indes darf keine Bedarfsampel an einer Bundesstraße genehmigen.