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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Techniker Krankenkasse unterstützt mehr als 80 ambulante Hospizdienste in Hessen

von Denise Jacoby

(09.01.2020) Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen hat die ehrenamtliche ambulante Sterbebegleitung schwerstkranker Kinder und Erwachsener im vergangenen Jahr 2019 mit einem Zuschuss von rund 1,26 Millionen Euro unterstützt. Das sind fast 138.000 Euro mehr als im Jahr 2018.

Die Gelder sind an 83 ambulante Hospizdienste in Hessen geflossen, die eine besonders qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung durchführen. Unter den geförderten Diensten sind sechs ambulante Kinderhospizdienste. 

Die Fördermittel werden vor allem für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Helfer eingesetzt, die die sterbenden Menschen in ihrer sensiblen letzten Lebensphase begleiten. "Todkranke Menschen wünschen sich, in vertrauter Umgebung und im Kreis der engsten Angehörigen zu sterben. Sie möchten möglichst keine Schmerzen erleiden müssen, letzte Dinge regeln und sich in vertrauensvollen Gesprächen mit dem Thema Sterben beschäftigen", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. 

Wenn Menschen sterben, stellt dies auch die Angehörigen vor besondere Herausforderungen – insbesondere dann, wenn Kinder an einer tödlichen Krankheit leiden. Die ehrenamtlichen Helfer begleiten und stärken daher auch die Angehörigen und stehen auf Wunsch der betroffenen Familien auch über den Tod des Kindes hinaus als Gesprächspartner beispielsweise zu ethischen und religiösen Sinnfragen zur Seite.  

Die ehrenamtlichen Helfer begleiten Sterbende zu Hause, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern. Zudem unterstützt die TK mit den Fördergeldern ehrenamtliche Sterbebegleitungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

www.tk.de/lv-hessen