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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Streuen bitte ohne Salz

Umweltamt empfiehlt Sand und Splitt zur Sicherung der Gehwege

von Ilse Romahn

(12.11.2019) Der Winter naht. Ab jetzt sollte auch in Frankfurt damit gerechnet werden, dass es schneit oder dass Schneeregen und Eisglätte die Straßen und Wege in Rutschbahnen verwandeln.

Wenn die ersten Flocken fallen, muss jedoch nicht nur die Stadt gerüstet sein, auch alle Anlieger müssen Besen und Schneeschippe herausholen, denn sie sind zuständig für das Räumen und Streuen der Gehwege. Daher rät das Umweltamt, rechtzeitig im Keller die zum Streuen benötigten Bestände von Sand oder Feinsplitt zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.

Während der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Stadt organisiert wird, ist die Räumung der Gehwege Pflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt auch für nicht bewohnte und unbebaute Grundstücke, Straßen mit nur einem einseitigen Gehweg und sogenannte Hinterliegergrundstücke. Auch Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, die sich auf Gehwegen befinden, müssen durch die Anlieger so von Schnee und Eis frei gehalten werden, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste gewährleistet ist.

Die Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 7 bis 22 Uhr, sowohl an Wochentagen als auch an Wochenenden und Feiertagen. Wenn in diesem Zeitraum jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt und zu Schaden kommt, haftet der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin. Darüber hinaus ist die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind hierfür Sand oder Feinsplitt. Beides kann man im Supermarkt oder im Baumarkt erwerben. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Streumaterial kein Salz beigemischt ist. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.

So wie sich besonders ältere Menschen über gut geräumte und gestreute Wege freuen, danken es auch die Hunde, wenn auf Streusalz verzichtet wird. Das aggressive Salz greift die Pfoten der Tiere an und schadet auch Pflanzen und Baumscheiben. Das Umweltamt bittet Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt zu nehmen und nach Möglichkeit kein oder wenig Streusalz zu verwenden.

Als Serviceleistung für Frankfurter Bürger gibt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) kostenlos Streumaterial in haushaltsüblichen Mengen ab. Dafür muss lediglich ein entsprechender Behälter mitgebracht werden. Erhältlich ist das Streumaterial an den Betriebsstätten Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst, Weidenbornstraße in Bornheim und auf dem Wertstoffhof Nord. In der Weidenborn- und der Seehofstraße kann die Abholung auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.

Ein Merkblatt zum Winterdienst und die Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt gibt es auf den Internetseiten des Umweltamtes unter http://www.umweltamt.stadt-frankfurt.de unter der Rubrik Straßenreinigung. Die Hotline der Straßenreinigung im Umweltamt ist unter Telefon (069)21239143 erreichbar. (ffm)