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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Straßenprostitution nimmt zu

von Ilse Romahn

(17.09.2020) Nach der Schließung der Bordelle aufgrund der Corona-Verordnung tauchen vermehrt Prostituierte auf den Straßen des Bahnhofsviertels auf.

Geht man durch die Straßen in der Nähe des Hauptbahnhofes, sieht man immer häufiger Frauen, die scheinbar gelangweilt herumstehen. Zu den sich ohnehin dort aufhaltenden Straßenprostituierten aus dem Drogenmilieu kommen nun noch die üblicherweise in den dortigen Etablissements tätigen Personen hinzu. Seitdem die Bordelle und Laufhäuser wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, ist vielen der Frauen ihre Wohn- und Lebensgrundlage entzogen worden.

Einige haben zwar eigene Wohnungen oder haben in abgetrennten Bereichen der Laufhäuser gewohnt. Aber sie alle dürfen nach der Corona-Verordnung nicht mehr arbeiten, denn die Prostitution auf der Straße und in Prostitutionsstätten darf derzeit nicht ausgeübt werden. Auch das Nachgehen der Prostitution in Hotelzimmern ist unzulässig; deshalb wird auch dies entsprechend von der Stadtpolizei kontrolliert.

Es ist nichts ordnungsrechtlich Relevantes dabei, sich an einer Straße aufzuhalten. Es wird erst dann problematisch, wenn zwischen Prostituierter und Freier ein Geschäft angebahnt wird. Denn die Ausübung der Straßenprostitution ist in Frankfurt nach der Sperrgebietsverordnung - bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise an der Theodor-Heuss-Allee - verboten. Wird man bei einem solchen Anbahnungsgespräch erwischt, werden für beide Beteiligte 120 Euro Bußgeld fällig. Und wenn dies in kurzer Zeit mehrfach passiert, erfüllt sich der Tatbestand der sogenannten Beharrlichkeit, wodurch man sich strafbar macht. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist in zivil unterwegs, um in solchen Dingen zu ermitteln und Anbahnungsgeschäfte konkret nachzuweisen.

Ganz aktuell fand etwa am Dienstag, 15. September, eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle mit der Steuerfahndung statt, in deren Rahmen auch Überprüfungen in Hotels vorgenommen wurden. Es wurden mehrere Verstöße festgestellt und sowohl Prostituierten als auch Freiern gehen demnächst Bußgeldbescheide zu.

Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung wurden 45 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach der Sperrgebietsverordnung, 33 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (fehlende Anmeldebescheinigung) und sieben Strafanzeigen nach Paragraf 184f Strafgesetzbuch - Ausübung verbotener Prostitution - das Merkmal der Beharrlichkeit ist ab dem vierten Verstoß gegen die Sperrgebietsverordnung erfüllt - gegen Straßenprostituierte und Freier erlassen.

Viele Prostituierte sind darauf angewiesen, Geld zu verdienen, denn sie müssen weiter finanziell die Familien in ihren Herkunftsländern, vor allem in Osteuropa, etwa Rumänien und Bulgarien, unterstützen, für eventuell vorhandene Kinder sorgen oder Schulden abbezahlen und werden so in die Illegalität getrieben. Die oft geäußerte Forderung, die Prostituierten von der Straße wegzuschicken, kann mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht erfolgen, solange eben kein Anbahnungsgeschäft nachgewiesen werden kann.

Sicherheitsdezernent Markus Frank zeigt sich besorgt: „Wir beobachten eine gewisse Verfestigung der Zustände auf den Straßen des Bahnhofsviertels. Prostitution sollte aber nur unter geschützten und hygienischen Rahmenbedingungen stattfinden, so wie es das Prostituiertenschutzgesetz ja auch vorsieht.“ Der Infektionsschutz sei gerade in Coronazeiten noch wichtiger und im Interesse von Prostituierten und Freiern gleichermaßen. (ffm)