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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Steuergeldverschwendung in Hessen

Bund der Steuerzahler Hessen: Schwarzbuch 2020/21 mit elf hessischen Fällen

von Ilse Romahn

(28.10.2020) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat sein diesjähriges Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2020/21“ veröffentlicht. Aus diesem Anlass stellte der hessische Steuerzahlerbund elf Fälle aus Hessen vor. Darunter fallen nicht nur Negativbeispiele, wo nach Ansicht des BdSt zu sorglos mit öffentlichen Geldern umgegangen wurde, sondern auch Erfolge, bei denen zukünftige Verschwendung verhindert oder zumindest begrenzt werden konnte.

„Das Schwarzbuch zeigt anhand konkreter Beispiele auf, welche Fehler zu Verschwendung führen. Damit wollen wir dazu beitragen, ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. 

Im Schwarzbuch findet sich in diesem Jahr unter anderem die Stadt Eschborn, die 2016 für ihre freiwillige Feuerwehr ein Teleskop-Hubrettungsfahrzeug im Wert von knapp 680.000 Euro anschaffte. Doch weil es zu schwer war, durfte es für keinen Einsatz genutzt werden. Deshalb wurde es knapp zweieinhalb Jahre später für gerade einmal 440.000 Euro zurückgegeben – also mit einem Abschlag in Höhe von fast 240.000 Euro. Die örtlichen Fachleute hätten es eigentlich besser wissen müssen, aber weil sich die Eschborner Politik in unverantwortlicher Weise auf sie verließ, blieb am Ende nur noch die teure Schadensbegrenzung. 

Einen Eintrag ins Schwarzbuch bescherte dem Landkreis Offenbach das Festhalten an der Fähre über den Main zwischen Mühlheim und Maintal. Nachdem das Schiff 2017 wegen Problemen mit dem damaligen Betreiber zunächst stillgelegt wurde, wurde die Fähre für insgesamt 117.000 Euro instandgesetzt und 2019 einem neuen Betreiber anvertraut. Dieser war jedoch schon nach vier Stunden manövrierunfähig und verfügte offenbar auch nicht über ausreichend qualifiziertes Personal. Der Vertrag wurde gekündigt. Auch weitere Versuche schlugen fehl, weil kein geeigneter Betreiber gefunden werden konnte und der Betrieb in kommunaler Regie zu teuer geworden wäre. Daraufhin zog der Landkreis die Reißleine und beschloss das Aus für die Fähre. Aus Sicht des BdSt viel zu spät: Die Verantwortlichen hätten schon vor den Investitionen sorgfältiger prüfen und abwägen müssen, ob der Weiterbetrieb wirklich sinnvoll ist. 

Mit dem Hanauer „Hafenbalkon“ hat es erneut ein Projekt des Regionalpark RheinMain ins Schwarzbuch geschafft. Die überdimensionale Ruhebank aus Holz samt Plattform aus Cortenstahl am Mainufer in Hanau-Steinheim kostete stolze 80.000 Euro und soll einen spannenden Ausblick auf den Hanauer Hafen sowie das rege Treiben auf und am Fluss bieten. Nach Einschätzung des BdSt kann man über die Attraktivität der Aussicht streiten, doch zumindest der „Hafenbalkon“ selbst ist wenig überragend: Er schwebt nicht über dem Wasser, sondern ist –  einige Meter vom Ufer entfernt – fest auf der Erde installiert. Hier hätten auch einfache Sitzbänke für einen Bruchteil der Kosten gereicht. 

Noch mehr Steuergeldverschwendung droht in Hanau durch den sogenannten Huxit. Der BdSt hat deshalb die Pläne der Stadt, aus dem Main-Kinzig-Kreis austreten und kreisfrei werden zu wollen, ins Schwarzbuch aufgenommen. Schließlich könnten dadurch unnötige Doppelstrukturen und Mehrkosten für die Steuerzahler entstehen. Für den Steuerzahlerbund ist das Vorhaben völlig aus der Zeit gefallen und läuft dem Trend zu mehr interkommunaler Kooperation diametral entgegen. Mit dem Eintrag ins Schwarzbuch appelliert der BdSt weiter an das Land Hessen, die Pläne zu beenden – auch, um ein falsches Signal gegen interkommunale Zusammenarbeit zu vermeiden. 

Zum dritten Mal nach 2000 und 2010 fand die Bundesautobahn 44 den Weg ins Schwarzbuch: Nach der Wiedervereinigung sollte in Nordhessen mit einem Teilstück der A44 eine Lücke zwischen West und Ost geschlossen werden. In den folgenden 30 Jahren lief die Umsetzung jedoch völlig aus dem Ruder und die Kosten verfünffachten sich gegenüber der ersten Schätzung auf aktuell 2,4 Mrd. Euro. Hauptgründe für die Misere sind die lange Planungs- und Bauzeit, aufwendige Umplanungen und die mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz des Projekts. Der BdSt schlussfolgert daraus für künftige Projekte, dass Planungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und Bedenken rechtzeitig ernst genommen werden müssen. Ansonsten sind bei solch langen Bauzeiten Kostenüberschreitungen allein wegen der Baupreisentwicklung unvermeidlich. 

Der Steuerzahlerbund kritisiert im Schwarzbuch außerdem die teure Standortwahl des neuen hessischen „Digitalministeriums“. Das Land entschied sich für die Anmietung einer Immobilie in unmittelbarer Nähe zur Staatskanzlei. Die noble Lage mitten in Wiesbaden kommt die Steuerzahler mit einer monatlichen Miete von 62.250 Euro teuer zu stehen. Deutlich günstiger wäre es gewesen, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und die Mitarbeiter zumindest teilweise dezentral anzusiedeln. Hierbei ist die Hessische Landesregierung aus Sicht des BdSt an ihren eigenen Ansprüchen gescheitert. 

Der Fall des Frankfurter Integrationszentrums stadtRAUMfrankfurt ist differenziert zu betrachten: Der BdSt hält es in einer multikulturell geprägten Stadt für eine gute Idee, die Arbeit von Ämtern, Einrichtungen und Initiativen mit dem Schwerpunkt Integration an einem Ort zu bündeln und zu vernetzen. In der Kritik steht aber die Umsetzung, denn die dafür angemietete Immobilie im Gallusviertel ist mit 15.000 Quadratmetern völlig überdimensioniert. Die Steuerzahler müssen nun 20 Jahre lang für Mietkosten von 3 Mio. Euro jährlich für ein unzureichend genutztes Gebäude aufkommen. Dieses Geld hätte gerade im Bereich Integration sicher sinnvoller eingesetzt werden können. 

Der BdSt kritisiert zudem die Stadt Wiesbaden, weil sie für ihr RheinMain CongressCenter (RMCC) eine begehbare Pyramide als Kunst am Bau errichtet, um damit eine Auszeichnung für nachhaltiges Bauen zu erhalten. Es ist mehr als fraglich, inwieweit „Kunst am Bau“ zu Nachhaltigkeit beiträgt, vor allem, wenn dafür insgesamt 500.000 Euro Steuergeld fließen. Mit dem Werk erhofft sich die Stadt ein höheres Ansehen und betrachtet es als eine „Marketing-Investition“. Aus Sicht des Steuerzahlerbunds haben Wiesbaden und sein renommiertes RMCC eine Pyramide vor der Haustür zur Imagesteigerung aber gar nicht nötig. Schließlich fanden dort auch schon ohne das Kunstwerk bundesweit beachtete Events wie der Ball des Sports oder Parteitage statt. 

Der Steuerzahlerbund bemängelt darüber hinaus, dass die Stadt Runkel viel Geld für ein mögliches Gewerbegebiet bezahlt hat, ohne dass sich dort im Laufe der letzten 19 Jahre auch nur ein einziges Unternehmen angesiedelt hat. Die Stadt brachte das zusätzliche Areal 2001 auf den Weg, obwohl in einem anderen Gewerbegebiet noch freie Grundstücke zur Verfügung standen. Zunächst wurde der Kauf über eine Landesgesellschaft abgewickelt, wofür Zinsen fällig wurden, 2013 zog die Stadt die Reißleine und kaufte die Grundstücke direkt, aber schuldenfinanziert. Allein für die Zinsen fiel zusammengerechnet ein höherer sechsstelliger Euro-Betrag an, die erhofften Gewerbesteuereinnahmen blieben hingegen bisher aus. 

Doch es gibt im Hinblick auf frühere Schwarzbuch-Fälle auch erfreuliche Entwicklungen. Ein Beispiel dafür ist die letztjährige Kritik an den strengen Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL) hinsichtlich der Mindestzuschauerkapazität in der 2. Bundesliga. Der Bund der Steuerzahler hatte am Beispiel der sinnlosen Aufstockung der Wiesbadener „Brita-Arena“ Ausnahmen für kleinere Vereine gefordert, da die Umbauten allzu oft auch auf Kosten der Steuerzahler gehen. Mit Erfolg: Inzwischen hat die DFL beschlossen, diese Anforderung zu entschärfen. Auch wenn es für den kritisierten Fall zu spät kam: Unter dem Strich ist das Umdenken der DFL eine gute Nachricht für viele kleine Fußball-Clubs und auch die Steuerzahler. 

Die Steuerzahler können auch bei einem weiteren früheren Schwarzbuch-Fall aufatmen: Bis Ende 2015 war es in Hessen Usus, dass der Ministerpräsident von Zeit zu Zeit auf Staatskosten einen illustren Kreis zu einer Gesellschaftsjagd einlud. Der BdSt forderte im Schwarzbuch 2016, solch unzeitgemäße Veranstaltungen ersatzlos zu streichen. Es entwickelte sich eine Debatte in Medien und Gesellschaft, die auch die Politik erreichte. Nach der massiven Kritik hat sich die Landesregierung inzwischen von derlei Events verabschiedet. 

Details zu den Fällen aus Hessen finden Sie auf www.steuerzahler-hessen.de und unter www.schwarzbuch.de.