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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Startschuss für den „Hessischen Gastromat“

von Karl-Heinz Stier

(20.01.2023) Ab sofort ist der „Hessische Gastromat“ online: Ein neues digitales Beratungsangebot der hessischen Industrie- und Handelskammern, das gebündeltes Fachwissen für die Gastronomiebranche bereitstellt. Im klick-by-klick-Verfahren wird der Anwender automatisch durch einen Beratungsprozess gelotst und erhält am Ende eine persönliche Zusammenstellung von Fachinformationen.

An der Entwicklung und Umsetzung des „Hessischen Gastromaten“ waren alle zehn hessischen IHKs beteiligt. Sie haben damit ein starkes digitales Angebot für die beratungsintensive Gastronomie geschaffen, das die branchenspezifischen Informationen der hessischen Industrie- und Handelskammern je nach Beantwortung der gestellten Fragen auf das Wesentliche reduziert. Denn: Oftmals fühlen sich Existenzgründer von den zahlreichen zu erfüllenden Pflichten regelrecht „erschlagen“. „Mit unserem Angebot unterstützen wir Existenzgründer und unsere Mitglieder dabei, den Überblick zu behalten. Wir haben das Rad nicht neu erfunden, bieten mit unserer Lösung jedoch ein übersichtliches und strukturiertes Informationsangebot. Dazu kommt, dass sich Interessierte auch außerhalb unserer Geschäftszeit bestens informieren können“, so Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages.

Das neue Angebot richtet sich dabei nicht nur an Existenzgründer, sondern auch an erfahrene Gastronominnen und Gastronomen, die konkrete Fragen zu einem spezifischen Thema haben. Sie müssen sich nicht durch die Fragenabfolge klicken, sondern können über ein Auswahlmenü gezielt nach dem benötigten Fachwissen suchen, beispielsweise zum Thema Hygiene, zur Außengastronomie oder zur Anstellung neuer Mitarbeiter. Ein Neu-Gastronom hingegen wird an die Hand genommen und durch eine Abfolge von Fragen geführt.

Das Online-Tool ist zukünftig auf den Webseiten des Hessischen Industrie- und Handelskammertages und aller hessischen IHKs zu finden. Der Anwender bzw. die Anwenderin muss lediglich zu Beginn die Postleitzahl des zukünftigen oder bereits bestehenden Betriebssitzes angeben. Dieser Schritt ist notwendig, da jede hessische IHK über einen individuellen Gastromaten verfügt, der zusätzliches Wissen und Besonderheiten der jeweiligen Region bereit hält.