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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Stadtwerke Hofheim: Keine Zwischenabrechnung durch Mehrwertsteuersenkung

von Adolf Albus

(03.07.2020) Die Bundesregierung hat mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eine Absenkung der Mehrwertsteuer für die zweite Jahreshälfte 2020 beschlossen. Diese betrifft auch die Wasserbenutzungsgebühr, bei der sich der gültige Mehrwertsteuersatz von 7 auf 5 Prozent verringert. Die Stadtwerke Hofheim am Taunus teilen dazu mit, dass keine Zwischenabrechnung erfolgen wird.

Für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz ist der Abrechnungszeitpunkt maßgeblich. Dieser ist in Hofheim der 31. Dezember 2020. Die Stadtwerke werden somit nach den allgemeinen Grundsätzen den gesamten Wasserverbrauch vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 mit dem Steuersatz von 5 Prozent abrechnen.

Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass keine gesonderte Abrechnung des Wasserverbrauchs zum 30. Juni 2020 erfolgt. Dementsprechend müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine Wasserzählerstände eingereicht werden. Für den gesamten Abrechnungszeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 gilt der Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent.

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt wie in den vergangenen Jahren zum Jahresende im Laufe der Monate November und Dezember. Die Abrechnung der Verbrauchsgebühren wird mit dem Steuern-, Gebühren- und Abgabenbescheid im Januar 2021 zugestellt. Eine Anpassung der Vorauszahlung und damit der im Quartal anfallenden Abschläge erfolgt nicht. Die dadurch zu viel entrichtete Mehrwertsteuer wird mit dem nächsten Steuern-, Gebühren- und Abgabenbescheid Anfang nächsten Jahres zurückerstattet.