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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Stadtverwaltung Hofheim appelliert: In Feld und Flur rücksichtsvoll verhalten

Auch an die Corona-Regeln denken

von Adolf Albus

(18.05.2021) Mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es Jogger, Spaziergänger oder Radler wieder nach draußen. Vermutlich wird deren Zahl in diesem Jahr noch größer durch diejenigen, die wegen der Corona-Pandemie zuhause sind und Zeit haben, die Natur zu genießen. F

Feld und Flur sind, auch unabhängig von den Corona-Regeln, kein rechtsfreier Raum, in dem man tun und lassen kann, was einem beliebt. Es gelten eine Vielzahl von Regeln und gesetzlichen Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Auch wenn man unbeobachtet ist, sollte man aus Respekt die Rechtsgüter anderer achten.

Bei allem Spaß in der Natur weist die Stadtverwaltung Hofheim darauf hin, dass sich alle Menschen, die die Hofheimer Umgebung zur Naherholung nutzen, bitte rücksichtsvoll im Umgang mit Feldern, Wegen und dem Eigentum Anderer verhalten.

Auch in diesem Frühjahr gelten weiterhin Vorschiften zur Beschränkung sozialer Kontakte, die ein Ausbreiten des Corona-Virus verlangsamen sollen. Für den öffentlichen Raum gilt: ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person, wobei Kinder erst ab dem 14. Geburtstag mitgezählt werden.

Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Alle Personen sollten diese Regeln zur eigenen und zur Sicherheit anderer befolgen.

Leider ist festzustellen, dass wegen der Pandemie durch den vermehrten Aufenthalt von vielen Menschen im Außenbereich auch an ein stark erhöhtes Aufkommen von illegalem Müll besteht. Vor allem Verpackungsmaterialien werden einfach liegen gelassen. Dass im Feld keine Mülleimer stehen, kann aber kein Argument sein. Es gehört sich einfach, dass jeder seinen Abfall wieder mitnimmt und nicht achtlos im Feld entsorgt.

Besonders Bereiche wie die Bauerlöcher Wiesen, das Marxheimer Unterfeld und die Felder rund um Wallau laden zum Bewegen in frischer Luft ein. Hier gibt es landwirtschaftliche Flächen, Koppeln zur Tierhaltung und Kleingärten, die über landwirtschaftliche Wege zu erreichen sind und in hohem Maße von den Landwirten mit ihren Maschinen genutzt werden. Da die Wege in erster Linie für die Nutzung durch die Landwirte vorgesehen sind, müssen andere Nutzer Einschränkungen durch Unebenheiten und Verschmutzungen in Kauf nehmen. Landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist bei ihrer Arbeit Vorrang zu gewähren.

Landwirte, Obstbauern, Erholungssuchende und Sporttreibende treffen auf Wegen und Feldern aufeinander. Das kann aufgrund der unterschiedlichen Interessen und dem oft nicht regelgerechten Verhalten Einzelner zu Konflikten führen. Typische Regelverstöße sind:

·         Fahren und Parken auf Feldwegen durch Autos und Motorräder, die dadurch den landwirtschaftlichen Verkehr behindern.

·         Freies laufen lassen ihrer Tiere durch Hundehalter auf Wiesen und Feldern, wodurch Wildtiere und Vögel aufgeschreckt werden und Verschmutzungen bei der Lebensmittelproduktion entstehen.

·         Wildtiere sollten während der sogenannten Brut- und Setzzeiten von März bis September grundsätzlich nicht gestört werden. Daher sollten Hundehalter mit ihrem angeleinten Hund unbedingt auf den befestigten Wegen bleiben, damit Rehkitze oder bodenbrütende Vögel, die sich auf Feldern und Wiesen befinden, nicht aufgeschreckt werden.

·         Hundekot wird nicht entfernt, obwohl dies durch mitgeführte Maisstärke- oder Plastikbeutel einfach wäre.

·         Betreten nicht eingezäunter, privater Grundstücke.

·         Entwenden von Obst und Nüssen, teilweise direkt von den Bäumen.

·         Illegale Bauten und andere nicht rechtmäßige Nutzungen von Grundstücken, etwa zum Ablagern von Abfällen.

Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Nutzer, die Feldwege und Grundstücke nicht unbefugt mit dem Auto oder dem Motorrad zu befahren, beim Wandern und Radeln auf den Wegen zu bleiben, ihren Müll zu beseitigen, Lärm zu vermeiden und Hunde an der Leine zu führen, deren Kot abfallrechtlich auch als Müll anzusehen ist, zu beseitigen. Beseitigen heißt nicht, dass der Hundekot in eine Plastiktüte gepackt und diese dann ins Feld oder auf eine Wiese geworfen wird. Eine Methode des „Entsorgens“, die leider immer beliebter wird.

Auch im Feld kann ordnungswidriges Verhalten bei entsprechenden Feststellungen der Ordnungspolizei, zum Beispiel in Bezug auf Müll und Lärm, geahndet werden, da es sich hier um öffentlichen Bereich handelt. Private Anzeigen sind ebenso möglich.

Wenn aber alle Beteiligten die bestehenden Regeln beachten und aufeinander Rücksicht nehmen, ist eine konfliktfreie Nutzung der attraktiven Naherholungsbereiche der Stadt Hofheim für alle möglich. Zudem sollte das rücksichtsvolle Verhalten ohnehin selbstverständlich sein.

Die Ordnungspolizei wird in den Außenbereichen in den Sommermonaten vermehrt präsent sein. Bei den Kontrollen festgestellte Verstöße verwarnt sie sowohl mündlich als auch schriftlich, um nachhaltig eine angemessene Verhaltensweise der Nutzer herbeizuführen.