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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Stadt verlängert Hilfe für Gastronomen

von Ilse Romahn

(25.09.2020) Um die Gastronomie in der gegenwärtig schwierigen Lage zu unterstützen, gelten seit Mai großzügigere Regelungen, was die bereits bestehende Außengastronomie betrifft. Die Stadt Frankfurt am Main folgt nun weiterhin ihrer unbürokratischen Linie und verlängert konkrete Hilfen, um die Betriebe in der Zeit der strengen Corona-Auflagen zu entlasten.

„Cafés und Restaurants sind wichtiger Teil unseres städtischen Lebens. Das soll auch so bleiben. Wir wollen dazu beitragen, dass die Betriebe gut durch den Winter kommen“, erklärt Stadtrat Klaus Oesterling.

Die Regelungen von Mai haben weiterhin Bestand. Zudem dürfen Gastronomen zur Verfügung stehende Flächen weiterhin großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt wurden. Diese Regelung wird über den Winter bis einschließlich 30. April 2021 verlängert, sofern eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Zuständig für die Ausstellung von Sondernutzungen ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). „Wichtig ist, dass Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen immer mit Augenmaß genutzt werden. So kommen wir mit gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme durch diese schwierige Zeit“, ergänzt Oesterling.

Mit Blick auf die anstehende kalte Jahreszeit werden darüber hinaus Maßnahmen in der Gastronomie geduldet, um Gäste draußen vor Wind, Regen und Kälte zu schützen – etwa mit Windschutzelementen, Schirmen, Markisen und Blumenkübeln. Was genau erlaubt ist, darüber informiert das ASE in einem Merkblatt, das online verfügbar ist.

Ab 1. Mai 2021 sind die Erweiterungsflächen gebührenpflichtig. Anträge auf Verlängerung und Erweiterung können ab sofort online gestellt werden und sind unter http://www.frankfurt.de/sommergaerten im Internet zu finden. (ffm)