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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Stadt schöpft beim illegalen Residenzwohnen den wirtschaftlichem Vorteil ab

von Ilse Romahn

(20.02.2020) In Frankfurt werden zahlreiche möblierte Wohnungen unter Namen wie „Wohnen auf Zeit“, „Businessapartments“, „Residenzapartments“ oder „Service-Apartments“ vermietet, die aber faktisch Beherbergungsbetriebe oder Hotels sind.

Da Wohnen und Beherbergen bauplanungsrechtlich aber nicht überall gleichermaßen zulässig ist, hatte Planungsdezernent Mike Josef Ende Oktober 2019 ein hartes Vorgehen gegen illegales Residenzwohnen angekündigt. Gemeinsam mit der Leiterin der Bauaufsicht, Simone Zapke, hat er auf einer Pressekonferenz eine erste Zwischenbilanz präsentiert.

„Wir konnten bereits jetzt 395 Wohnungen für den allgemeinen Wohnungsmarkt zurückgewinnen und Einziehungsbescheide über 1 Million Euro erlassen, mit denen wir den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen. Das ist ein riesiger Erfolg und in dieser Höhe einmalig und damit ein klares Zeichen in die Branche, dass wir illegales Residenzwohnen in Frankfurt nicht dulden“, verkündete Josef. Nach Recherchen der Bauaufsicht werden in Frankfurt in etwa 3000 baurechtlich genehmigten Wohnungen solche Angebote betrieben.

„Die Anbieter haben sich inzwischen größtenteils der Rechtsprechung hinsichtlich der Aufenthaltsdauer angepasst und geben eine Mindestmietzeit von sechs Monaten auf den Internetseiten an“, sagt Zapke. „Ob die Wohnungen auch zu kurzen Zeiten überlassen werden, kann dann immer erst im Rahmen eines konkreten Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens geprüft werden, was sehr aufwendig ist. Wir werden aber nicht nachlassen, um gegen diese Rechtsverstöße vorzugehen.“

Illegales Residenzwohnen kann je nach dem Einzelfall gegen das Baurecht, gegen die Ferienwohnungssatzung oder gegen das Mietrecht verstoßen. Die Miethöhen überschreiten dabei meist eklatant die für Wohnraum bestehenden rechtlichen Regelungen. Der angebotene Wohnraum ist meist mit einfachsten Möbeln ausgestattet und wird dann kurzfristig Interessenten überlassen, die früher echte Hotels genutzt haben. Das Nutzerspektrum reicht von Touristen bis zu Montagearbeitern, die nur für einen kurzen Zeitraum in Frankfurt tätig sind. Durch die erhebliche Nachfrage ist das Segment äußerst lukrativ und das Geschäftsmodell schnell expandiert. Die Anbieter sind gewerblich organisiert.

„Wir werden auch weiterhin diese Fehlentwicklung des Wohnungs- und Hotelmarkts nicht dulden“, sagt Josef. „Der ohnehin äußerst knappe und schützenswerte Wohnraum in Frankfurt darf nicht durch eine unzulässige Nutzungsänderung diesem Zweck entzogen werden und zur rein kommerziellen Ware verkommen. Er muss dem allgemeinen Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen.“

Stadtrat Josef berichtete außerdem zum Thema Ferienwohnungen. In Frankfurt gilt seit dem Jahr 2018 eine Ferienwohnungssatzung. Seit deren Inkrafttreten wurden rund 400 Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts der ungenehmigten Vermietung eingeleitet. Die Verfahren wurden hauptsächlich abgeschlossen, weil die Nutzung aufgegeben wurde oder ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Es wurden 83 Wohnungen aus illegaler Feriennutzung für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen. In 24 Fällen ergingen Bußgeldbescheide in Höhe von rund 100.000 Euro, in sechs Fällen wurden sie vor Gericht bestätigt.

Auf Grundlage der Satzung wurden 494 Ferienwohnungen beantragt, davon wurden 377 genehmigt. Die Hauptablehnungsgründe bei den Ferienwohnungsanträgen sind entweder, dass die Antragsteller nicht Hauptnutzer der beantragten Räumlichkeiten sind oder der Vermieter eine entsprechende Nutzung ablehnt. Der größte Teil sowohl der Anträge (440) als auch der Genehmigungen (364) betrifft lediglich ein Zimmer einer Wohnung oder den Zeitraum von acht Wochen innerhalb eines Jahres. Laufender Ausgleichszahlung wurden lediglich in 14 Fällen beantragt und in zwölf genehmigt, die Zurverfügungstellung von Ersatzwohnraum wurde in fünf Fällen beantragt und in zwei genehmigt.

Durch das Vorgehen der Bauaufsicht gegen illegales Residenzwohnen und illegale Ferienwohnungen konnten dem Wohnungsmarkt somit insgesamt über 15.000 Quadratmeter an Wohnraum wieder zurückgegeben werden. (ffm)