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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Stadt macht Weg für Wohnungsbau in Nieder-Erlenbach frei

ABG Frankfurt Holding erhält Erbbaurechte für den Bau von Einfamilienhäusern

von Ilse Romahn

(11.11.2019) Die Stadt Frankfurt stellt Grundstücke in Nieder-Erlenbach für den Wohnungsbau zur Verfügung. Die ABG Frankfurt Holding erhält Erbbaurechte für Flächen, die insgesamt rund 9000 Quadratmeter umfassen. Der entsprechenden Vorlage von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider hat die Stadtverordnetenversammlung jetzt zugestimmt.

„Wir ermöglichen damit am Westrand von Nieder-Erlenbach die Weiterentwicklung des Stadtteils, ohne dessen Charakter zu beeinträchtigen“, sagte Schneider. „Mit städtischen Grundstücken tragen wir dazu bei, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht.“ Die ABG Frankfurt Holding beabsichtigt, auf den Grundstücken als Bauträgermaßnahme insgesamt 40 Doppelhaushälften zu errichten. „Damit schaffen wir insbesondere für Familien ein attraktives Angebot, das in Frankfurt derzeit kaum auf dem Markt zu finden ist“, sagte Frank Junker, Vorsitzender der Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft plant, im Sommer 2020 mit dem Bau zu beginnen.

Mit einem Baulandumlegungsverfahren am Westrand von Nieder-Erlenbach hat die Stadt Frankfurt im Jahr 2016 die Umsetzung des Bebauungsplans B 839 vorbereitet. Dieser sieht Reihen- sowie Doppelhäuser und ein Grundstück für eine Kindertagesstätte vor. Um die Wohnbebauung voranzutreiben, wird die Stadt Frankfurt mit der Finger Wohnbau GmbH, dem größten privaten Grundstückseigentümer in dem Gebiet, einen Erschließungsvertrag abschließen. Zwischen der Finger Wohnbau GmbH und der ABG wird ein Vertrag über die Verteilung der Kosten nach Flächenanteilen geschlossen. Die anteiligen Erschließungskosten für die städtischen Grundstücke werden zunächst von der ABG übernommen und anschließend durch die Stadt erstattet. Durch dieses Vorgehen wird die Entwicklung des Baugebiets erheblich beschleunigt.

Nach Herstellung der Erschließungsanlagen werden die städtischen Grundstücke nach Maßgabe des Bebauungsplans durch die ABG bebaut. Die Stadt schließt zunächst mit der ABG Erbbaurechtsverträge für die Einzelgrundstücke. Die ABG beabsichtigt, darauf Doppelhäuser im Passivhausstandard zu errichten und diese dann einschließlich der Erbbaurechte zu veräußern. Das für die Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt. (ffm)