Stadt Hofheim bekämpft Ratten
Private Grundstückseigentümer sollten mitmachen
Damit die Bekämpfung wirksam verläuft, sollten sich unbedingt auch die Eigentümer beziehungsweise Besitzer von Privatgrundstücken an der Aktion beteiligen, wenn sie Rattenbefall auf ihrem Grund und Boden festgestellt haben. Betroffene Haus- und Grundstückseigentümer werden daran erinnert, dass sie nach Paragraf 1 Absatz 1 der Hessischen Schädlingsbekämpfungsverordnung verpflichtet sind, die städtische Ordnungsbehörde unter Telefon (06192)202-204 oder 202-266 über den Schädlingsbefall zu informieren. Diese unterrichtet dann auf Wunsch den beauftragten Schädlingsbekämpfer, der die Grundstückseigentümer fachlich berät beziehungsweise eine kostenpflichtige Bekämpfung vornimmt.
Die Kosten für die Rattenbekämpfung richten sich nach der Menge des ausgelegten Giftes. Sie betragen abhängig vom Aufwand etwa 30 bis 50 Euro. Das Honorar kassiert der Schädlingsbekämpfer an Ort und Stelle.