Sonderschichten im Briefzentrum: Deutsche Post liefert 722.300 Wahlbenachrichtigungsbriefe im Raum Frankfurt aus
Deutsche Post ist Partner der Kommunen beim Thema „Wahlen“

Foto: Deutsche Post
So haben rund 26,7 % der Wahlberechtigten den praktischen Service bei der letzten Bundestagswahl 2017 genutzt. Zum Vergleich: In den 60er-Jahren lag der Anteil der Briefwähler nur bei etwa 7%. Deshalb kommt der Deutschen Post eine besondere Bedeutung zu. Bereits jetzt herrscht in den Briefzentren der Deutschen Post Hochbetrieb – auch in Frankfurt. Denn dort sortieren die Mitarbeiter in diesen Tagen rund 722.300 Wahlbenachrichtigungsbriefe. Für die Bearbeitung der Wahlpost haben die Mitarbeiter des Briefzentrums Frankfurt zwei Sonderschichten eingeplant.
Werner Braun, Leiter der Postniederlassung Frankfurt, ist sich der Verantwortung seines Unternehmens bewusst: „Wahlen bilden den Kern der Demokratie, und natürlich erwarten die Wählerinnen und Wähler auch bei der Briefwahl, dass diese nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards abläuft. Ich kann versichern, dass die Wahlbriefe bei der Deutschen Post in den besten Händen sind. Für mein gesamtes Team hat dieses Thema höchste Priorität, und wir sind uns sehr bewusst und stolz darauf, dass wir hiermit im demokratischen Prozess eine wichtige Rolle spielen.“
Sorgfältige Vorbereitung – zuverlässige Zustellung
In den Briefzentren der Deutschen Post werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung für alle Wahlberechtigten sorgfältig vorbereitet. Sind Briefkästen und Klingel beim Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten die wichtige Post zuverlässig zustellen. Die Deutsche Post weist die Empfänger deshalb darauf hin, die tägliche Post jetzt besonders aufmerksam durchzusehen. Manchmal liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen Werbepost und werden damit verwechselt.
Drei Tipps der Deutschen Post für eine sichere Zustellung:
Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage)
Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein
Rechtzeitige Nachsendung bei der Deutschen Post beantragen
Briefwahl immer beliebter
Der Briefwahl kommt eine immer größere Bedeutung zu. Musste man früher wichtige Gründe nennen, wenn man an der Urnenwahl nicht teilnahm, so hat der Gesetzgeber diese Begründungspflicht 2008 abgeschafft. Dies und die Bequemlichkeit der Briefwahl, aber auch die Tatsache, dass immer mehr Menschen sonntags arbeiten, gelten als die wesentlichen Gründe dafür, dass der Anteil der Briefwähler ansteigt.
Und so einfach funktioniert die Briefwahl: Briefwahlunterlagen können z.B. durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung bei der Gemeindebehörde angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen - roten - Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Den roten Wahlbrief abschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.
Deadline: „Wahlsonntag 18.00 Uhr“
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Er sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.
Weitere Informationen unter: www.deutschepost.de/briefwahl.