Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

Werbung
Werbung

Sommerzeit – Ferienzeit

Ordnungsamt erinnert an aktuelle Reisebestimmungen bei der Rückkehr

von Ilse Romahn

(16.07.2021) Nach dem Lockdown und mit Beginn der hessischen Sommerferien am Montag, 19. Juli, zieht es nun viele in die Ferne. Das Ordnungsamt erinnert daran, die aktuellen Reisebestimmungen besonders bei der Rückkehr zu beachten.

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen möchten, sind nach der Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen oder alternativ eine Ersatzmitteilung auszufüllen. Für Reisende, die aus einem Hochinzidenz- oder Virus-Varianten-Gebiet einreisen möchten, muss zusätzlich ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorhanden sein.

Die Einhaltung dieser Vorschriften obliegt jedoch nicht nur den Urlaubsrückkehrern selbst, sondern auch die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen bei jedem einzelnen Passagier zu kontrollieren. Liegen sie nicht vollständig vor oder sind fehlerhaft, dürfen sie die Passagiere nicht ins Flugzeug lassen. Dies hat alle Airlines vor eine besondere Herausforderung gestellt. Und so ist es nicht verwunderlich, dass am Frankfurter Flughafen bereits diverse Verstöße festgestellt werden mussten. Dabei wurden vom Frankfurter Ordnungsamt bislang über 200 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Geldbußen belaufen sich je nach Tatbestand auf mehrere Tausend Euro. Betroffen sind Fluggesellschaften aus den USA, Großbritannien, Portugal, von der arabischen Halbinsel, aber auch aus Deutschland. Eine Airline musste bereits in vier Verfahren jeweils eine Geldbuße von über 10.000 Euro bezahlen.

Daher gilt für alle Beteiligten, sowohl Passagiere als auch Fluggesellschaften, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Reisebestimmungen zu beschäftigen, damit nicht nach der Landung eine unliebsame Überraschung wartet. (ffm)