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So viele Gewebespenden wie noch nie

Am häufigsten wurde Augenhornhaut gespendet

4.201 Gewebespenden konnte die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH (DGFG) DGFG im Jahr 2025 realisieren – eine Steigerung um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 88 Prozent der Gewebespenden (3.709) fanden unabhängig von der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod statt. Der Anteil an Gewebespenden, die im Anschluss an eine Organspende erfolgen, ist mit 10,6 Prozent verhältnismäßig gering. Das am häufigsten gespendete Gewebe ist mit 91 Prozent die Augenhornhaut: 8.139 Augenhornhäute gingen zur Aufbereitung in die zwölf Hornhautbanken im DGFG-Netzwerk ein.

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4.201 Menschen haben im Jahr 2025 Gewebe gespendet – zwölf Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Foto: Quelle: DGFG Copyright: DGFG

Insgesamt konnte die DGFG im vergangenen Jahr 9.789  Patienten mit einem Gewebetransplantat versorgen: 6.345 Menschen erhielten ein Hornhauttransplantat, 204 eine Herzklappe, 111 ein Blutgefäß und 3.129 ein Amnionpräparat. Letzteres wird im Rahmen der Plazentaspende, einer Lebend-Gewebespende, bei einer geplanten Kaiserschnittgeburt gewonnen. Die Amnionmembran ist die dünne innere Eihaut der Plazenta und kommt insbesondere in der Augenheilkunde zur Behandlung der Hornhautoberfläche aber auch in weiteren Anwendungsgebieten, wie z.B. in der Therapie schwerer Wundheilungsstörungen oder als Hautersatz bei Verbrennungen, zum Einsatz.

In 2025 erhielt die DGFG insgesamt 62.265 Meldungen potenzieller Spender. Im Rahmen der 12.161 Aufklärungsgespräche stimmten 4.598 Menschen einer Gewebespende zu. Das entspricht einer Zustimmungsquote von 37,8 Prozent. Noch immer treffen dabei zum Großteil die Angehörigen die Entscheidung anhand des mutmaßlichen Willens der Verstorbenen: im Falle einer Zustimmung waren es 69 Prozent und im Falle einer Ablehnung waren es rund 63 Prozent. Rund 31 Prozent der Verstorbenen haben ihren Willen zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert oder mündlich mitgeteilt. „Das ist noch immer zu wenig. Angehörige können in der Entscheidungsfindung nur entlastet werden, wenn der eigene Wille bekannt ist. Dazu genügt ein Gespräch in der Familie. Ein Eintrag im Organspende-Register oder ein ausgefüllter Organspendeausweis schaffen ebenfalls Klarheit“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.

Mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und den darin festgeschriebenen Novellierungen zum 1. Juni 2026 erhalten auch Ärzte der Gewebeeinrichtungen das Recht, das Organspende-Register abrufen zu dürfen. Das Erklärendenportal ist bereits seit März 2024 für alle Bürger geöffnet. Bislang haben auf www.organspende-register.de 555.146 Menschen ihre Entscheidung digital hinterlegt. Das entspricht gerade einmal 0,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Die Abfrage des Organspende-Registers bedeutet auch für die Gewebespende einen Zwischenschritt im Spendeprozess. Nach Prüfung der Meldungen potenzieller Spender auf medizinische Ausschlussgründe erfolgt zukünftig die Abfrage des Organspende-Registers. Erst nach einer Abfrage erfolgt das Aufklärungsgespräch. Wurde ein Widerspruch im Register hinterlegt, endet an dieser Stelle der Prozess und Angehörige werden nicht kontaktiert. „Welchen Effekt dieser zusätzliche Arbeitsschritt für die Gewebespende bedeutet, bleibt abzuwarten. Feststeht, dass mit der Registerabfrage neben den hohen, kostspieligen Technikanforderungen sehr viele Personalressourcen verbunden sind. Allein wir als DGFG rechnen mit 60 bis 70 Abfragen pro Tag“, hält Martin Börgel fest. 

Weiterhin hoher Bedarf an Herzklappen aus der Gewebespende

Im vergangenen Jahr erhielt die Vermittlungsstelle der DGFG 423 Anfragen für eine Herzklappe. Dabei konnte sie mit 204 zur Transplantation abgegebenen Herzklappen nur etwas weniger als die Hälfte der Anfragen bedienen. „An dieser Stelle wird der Mangel an humanem Spendergewebe ganz besonders deutlich. Die Kliniken benötigen deutlich mehr Herzklappen in der Patientenversorgung und damit auch mehr Gewebespenden“, so Martin Börgel. Ärzte setzen Herzklappen in der Behandlung kindlicher Herzklappenfehler oder bei dem Ersatz degenerierter oder infizierter Herzklappen ein. Im Gegensatz zu mechanischen Herzklappen ist keine Einnahme blutverdünnender Medikamente notwendig. Auch das Infektionsrisiko ist deutlich geringer. Je nach Alter können Spenderherzklappen bis zu 20 Jahre im Körper der Transplantierten voll funktionsfähig bleiben.

Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner und ihrer Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in Deutschland. - idw.