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Sicherer Jahreswechsel in Frankfurt

Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Frankfurt in der Silvesternacht das Abbrennen und offene Bereithalten von Feuerwerk in bestimmten Bereichen des Mainufers sowie auf der Zeil, inklusive der Konstabler- und Hauptwache. Neu ist in diesem Jahr, dass die Feuerwerksverbotszone am Main deutlich ausgeweitet wurde und nun über den Eisernen Steg hinaus auch das nördliche und südliche Mainufer sowie weitere Brücken umfasst. 

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Kartenausschnitt der Feuerwerksverbotszone Mainufer, beidseitig
Foto: Ordnungsamt

Hintergrund hierfür sind die großen Menschenansammlungen an diesen Orten, durch die beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderlichen Sicherheitsabstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können und die Verletzungsgefahr durch Querschläger oder Reste abgebrannter Raketen sehr hoch ist. Darüber hinaus kam es in den betroffenen Bereichen vermehrt zu gezielten Übergriffen mit Pyrotechnik auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Die Stadt setzt daher frühzeitig auf eine präventive Gefahrenabwehr.

„Ziel ist es, Menschen in der Silvesternacht vor Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu schützen – das schließt auch unsere Einsatz- und Rettungskräfte ein. Mit der frühzeitigen Bekanntgabe der Feuerwerksverbotszonen schaffen wir Klarheit und geben den Menschen die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf Silvester einzustellen“, betont Martin-Benedikt Schäfer, Dezernent für Ordnung, Sicherheit, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz.

Regelungen für Zeil und Mainufer
Die Regelungen auf der Zeil und am Mainufer gelten vom 31. Dezember 2026, 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2027, 6 Uhr. In diesem Zeitraum ist sowohl das Verwenden als auch das offene Bereithalten pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper) untersagt. Diese Regelung umfasst neben der Zeil ausdrücklich auch die Konstablerwache und die Hauptwache. Die feuerwerksfreie Zone am Main erstreckt sich auf beiden Mainuferseiten vom Holbeinsteg bis zur Alten Brücke. Sie umfasst neben diesen beiden Brücken auch die Untermainbrücke und den Eisernen Steg sowie die Straßen Mainkai, Untermainkai und Schaumainkai innerhalb dieses Bereiches. „Die Ausweitung der Verbotszone ist ein wichtiger Baustein für eine sichere Silvesternacht, denn die Vergangenheit hat gezeigt: Je besser wir Gefahren bereits im Vorfeld reduzieren, desto sicherer ist der Jahreswechsel für alle“, erläutert Schäfer.

Weitere gesetzliche Beschränkungen
Zusätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in weiteren Bereichen Frankfurts aufgrund erhöhter Brandgefahr grundsätzlich durch die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Dies betrifft insbesondere Zonen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Gleiches gilt für brandempfindliche Gebäude und Anlagen wie Fachwerkhäuser, den Frankfurter Zoo oder den Frankfurter Stadtwald. Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern zu diesen Einrichtungen ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk untersagt.

Kontrollen und Verkehrshinweise
Landes- und Stadtpolizei werden die Einhaltung der Regelungen verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent und verhältnismäßig ahnden. Aufgrund umfangreicher Verkehrssperrungen nördlich und südlich des Mains ist zudem mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Es wird empfohlen, diesen Bereich weiträumig zu umfahren und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 40 der Stadt Frankfurt am Main vom 29. September 2026, Seiten 732, veröffentlicht. (ffm)