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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Sicher unterwegs? Missverständnisse rund um die Reiseversicherung

von Ilse Romahn

(16.11.2022) Gerade jetzt, wo der Sommer vorbei ist, wird das Reisen für viele Erholungssuchende wieder unsicherer. Ist es überhaupt sinnvoll, für Herbst und Winter eine Reise zu buchen? Was, wenn der Urlaub wegen Krankheit doch kurzfristig abgesagt werden muss oder es wieder Reisebeschränkungen geben sollte? Urlauber, die eine Reiseversicherung haben, können unbesorgt sein und sind auf jeden Fall gut abgesichert.

Gut versichert in den Urlaub
Foto: ERGO Reiseversicherung
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Aber was genau versteht man eigentlich unter einer Reiseversicherung? Viele wissen nicht, was es zu beachten gilt, in welchen Fällen sie nicht versichert sind und woraus genau sich eine Reiseversicherung eigentlich zusammensetzt. Die ERGO Reiseversicherung (ERV) mit der Expertin Birgit Dreyer klärt zu sieben typischen Missverständnissen rund um die Reiseversicherung auf.

Missverständnis 1: „Es gibt nur eine Reiseversicherung, nämlich die Reiserücktrittversicherung.“
Unter den Begriff „Reiseversicherung“ fallen grundsätzlich die Komponenten Reiserücktritt- (mit Reiseabbruchversicherung), Reisekrankenversicherung und Gepäckversicherung. Wer von einer Reiseversicherung spricht, meint meistens die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung. Sie greift, wenn die Reise nicht angetreten werden kann oder Urlauber frühzeitig abreisen müssen, beispielsweise wegen eines Todesfalls in der nahen Familie oder eines Unfalls. Die Auslandskrankenversicherung assoziieren ebenfalls viele Menschen mit dem Begriff „Reiseversicherung“: Sie kommt für die medizinische Behandlung im Ausland auf und ist besonders für Reisen ins außer-europäische Ausland unverzichtbar. Daneben gibt es Spezial-Produkte, zum Beispiel für einen Langzeitaufenthalt im Ausland, Geschäftsreisen oder Urlaub mit dem Camper. Die meisten Reiseversicherungen sind als Jahresschutz (für alle Reisen innerhalb eines Jahres) oder für jede einzelne Reise buchbar, zudem lässt sich häufig ein entsprechender Covid-Ergänzungsschutz hinzubuchen, der gerade in den kälteren Monaten mit steigenden Infektionszahlen durchaus sinnvoll ist. 

Missverständnis 2: „Ich brauche keine Reiseversicherung, ich habe einen Flex-Tarif gebucht.“
Seit Beginn der Corona-Pandemie bieten Reiseveranstalter besonders flexible Bedingungen: Stornierungen oder Umbuchungen sind teilweise bis zu 14 Tage vor Urlaubsantritt kostenlos möglich. Das verleitet viele Reisenden dazu, auf die Reiseversicherung zu verzichten, schließlich kann ja bis (vermeintlich) kurz vor Reiseantritt noch storniert werden. Genau hier liegt der Fehler: Nach Auswertung der Schadensfälle in der Reiserücktritts-Versicherung hat die ERGO Reiseversicherung im letzten Jahr festgestellt, dass 65 Prozent der Stornierungen innerhalb der letzten 14 Tage vor Urlaubsantritt stattfinden. Das bedeutet: Mehr als jeder zweite Kunde, der später stornieren muss, bleibt auf den entstehenden Kosten sitzen. Zusätzlich ist in dieser Zeitspanne die Stornostaffel mit bis zu 80 Prozent des Reisepreises am höchsten. „Vielen Kunden ist bei Buchungsabschluss nicht bewusst, dass sie nach Ablauf dieser Stornofrist plötzlich im Risiko stehen: Müssen sie in diesem Zeitraum stornieren, haben sie keinen Versicherungsschutz“, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERGO Reiseversicherung.

Missverständnis 3: „Wenn ich ins Ausland reise, bietet meine Krankenversicherung dieselben Leistungen wie zu Hause, daher ist keine Reiseversicherung notwendig.“ 
Viele Urlauber denken, dass sie zumindest bei Reisen innerhalb von Europa über ihre gesetzliche Krankenversicherung bestens abgesichert sind und daher keine zusätzliche Reisekrankenversicherung benötigen. Doch das stimmt nicht. Die Gesetzlichen übernehmen meist nur die Kosten, die auch von den Kassen im jeweiligen Land erstattet würden und das nur für festgelegte Vertragsärzte. So kann es passieren, dass Urlauber selbst in Ländern wie Österreich oder Italien auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Dazu kommt, dass ein Krankenrücktransport von den gesetzlichen Versicherungen grundsätzlich nicht übernommen wird. Die ERGO Reiseversicherung bietet mit dem App-gestützten Service Air Doctor ein zusätzliches Plus: eine unkomplizierte digitale (Fach-)Arztsuche im Ausland, sowie eine direkte Abrechnung mit dem Arzt vor Ort so dass die Versicherten nicht in Vorleistung gehen müssen.

Missverständnis 4: „Eine Jahresversicherung bringt mir nichts, ich mache nur einmal im Jahr einen großen Urlaub.“ 
So denken viele Urlauber: Wer einen Jahresurlaub macht, kann sich nicht vorstellen, dass ein Jahresschutz bei der Reiseversicherung dennoch sinnvoll ist. Dabei sind in einer Jahresversicherung neben klassischen „großen“ Flugreisen auch Tagesausflüge, Wochenendtrips und Besuche bei Freunden und Familie beispielsweise mit der Bahn abgesichert, sofern das Reiseziel mehr als 50 Kilometer von zuhause entfernt ist oder mindestens eine Übernachtung stattfindet. Als Faustregel lässt sich sagen, dass sich eine Jahresversicherung bereits ab zwei Reisen pro Jahr lohnt. Bei der ERGO Reiseversicherung und auch bei anderen Anbietern gibt es für Jahresversicherungen häufig zusätzliche Leistungen, beispielsweise die Nutzung einer eigenen App, bei der ERV die travel & care App, die als mobiler Begleiter rund um das Thema Sicherheit mit den Urlaubern auf Reisen geht. 

Missverständnis 5: „Ich habe meine Reise für dieses Jahr schon gebucht, eine Versicherung habe ich nicht. Jetzt ist es zu spät.“
Ist der Buchungsvorgang erst einmal abgeschlossen, gehen die meisten Reisenden davon aus, dass es für den Abschluss eines Reiseschutzes zu spät ist – ein großer Irrtum. „Auch nach Reisebuchung ist der Abschluss einer Reiseversicherung noch möglich. Natürlich bietet sich der Abschluss direkt gemeinsam mit der Urlaubsbuchung an. Möglich ist das ganze allerdings auch noch bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt“, erklärt Birgit Dreyer. Sollte es sich um eine Last-Minute-Buchung handeln und die Reise weniger als 30 Tage in der Zukunft liegen, ist der Abschluss eines Reiseschutzes etwa bei der ERGO Reiseversicherung auch noch möglich, dann muss dieser aber direkt am Buchungstag der Reise erfolgen oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage nachgeholt werden. Für viele Urlauber ist es also auch nach der Reisebuchung noch nicht zu spät, sich gründlich abzusichern. Eine Reisekrankenversicherung kann sogar am Tag vor der Abreise noch abgeschlossen werden.

Missverständnis 6: „Die Reiseversicherung ist für alle Situationen während meiner Reise verantwortlich.“ 
Auch wenn der Reiseschutz die allermeisten Situationen absichert, gibt es auch Ausnahmen. Der Versicherer haftet nicht für Unfälle, die durch Risiko oder Missbrauch verursacht wurden. Dazu gehören je nach Versicherer beispielsweise einige Extremsportarten, der Missbrauch von Drogen und Alkohol oder auch wenn es sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt. Allgemein macht es für Urlauber Sinn, die Versicherungsbedingungen gut zu lesen und sich entsprechend zu verhalten. Wer im Urlaub beispielsweise auf ausgefallenere Sportarten nicht verzichten möchte, sollte bei den Leistungsausschlüssen genauer hinsehen, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet.

Missverständnis 7: „Ich mache keine Flugreisen und fahre immer mit dem Camper in den Urlaub, für mich ist eine Reiseversicherung nichts.“
Die Reiserücktritt- und -abbruchversicherung sind nicht nur für „größere“ Reisen mit hohen Anreise- oder Übernachtungskosten sinnvoll. Auch bei einem Camping-Urlaub können durch eine kurzfristige Absage der Reise oder einen Schaden während des Trips Kosten entstehen. Beispielsweise bei der Stornierung des angemieteten Campers oder auch wenn das Camping-Fahrzeug im Urlaub Schaden nimmt. Dafür gibt es spezielle Produkte für Camping und Caravaning. Diese decken auch Besonderheiten rund um Campingplatz und Co ab. „Unsere Camping-Reiserücktrittversicherung trägt beispielsweise die Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, sollte der Fahrer des Wohnmobils durch Krankheit oder eine Verletzung nicht mehr in der Lage sein, auf der Rückreise selbst zu fahren“, so Reiseexpertin Birgit Dreyer.
 
www.ergo-reiseversicherung.de