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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Schwere Zeiten für kriminelle Versandhändler

Task Force Briefermittlungen hat Tätigkeit aufgenommen

von Norbert Dörholt

(07.12.2021) Die bei der Staatsanwaltschaft Marburg eingerichtete Task Force Briefermittlungen hat am 1. Dezember 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann besuchte die Einheit am gestrigen Montag. Die Task Force soll in enger Zusammenarbeit mit Polizei- und Zolldienststellen und der Deutschen Post DHL Group einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des wachsenden Kriminalitätsphänomens des Handels mit Drogen und anderen inkriminierten Gütern über das sogenannte Darknet, das Internet, Messengerdienste und Social-Media-Seiten leisten.

V. l. n. r.: Timo Ide (Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Marburg), Ulf Frenkler (Oberstaatsanwalt und stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Marburg) und Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
Foto: HMdJ
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Die Deutsche Post DHL Group unterhält in Marburg das Briefermittlungszentrum der Unternehmensgruppe, bei dem unzustellbare Briefe, darunter auch solche mit inkriminierten Gütern, insbesondere Drogen überprüft werden, wird in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main berichtet.

Der Einrichtung der Task Force sind umfangreiche konzeptionelle Vorarbeiten des Hessischen Ministeriums der Justiz, der Staatsanwaltschaft Marburg und der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorangegangen. Auf Anregung der ZfB hat das Land Hessen unter Federführung des Hessischen Ministeriums der Justiz im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Postgesetzes eingebracht. Hierdurch werden Postdienstleister bei Identifizierung von Postsendungen mit inkriminierten Gütern wie Betäubungs- und Dopingmitteln oder Waffen verpflichtet, diese den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, womit eine effektive Strafverfolgung ermöglicht wurde. Das geänderte Gesetz trat am 18. März 2021 in Kraft.

Der Staatsanwaltschaft Marburg wurden für den Aufbau und den Betrieb der Task Force Briefermittlungen insgesamt sechs zusätzliche, darunter zwei staatsanwaltschaftliche Stellen, zugewiesen und zwischenzeitlich bereits besetzt. Zudem wurden für die neue staatsanwaltschaftliche Einheit Räumlichkeiten im Umland der Stadt Marburg, in der Gemeinde Cölbe als Außenstelle der Staatsanwaltschaft Marburg organisiert und vorbereitet.

„Die Änderung des Postgesetzes und der Arbeitsbeginn der Task Force Briefermittlungen in Marburg zeigen, dass Praxis und Ministerium in Hessen Hand in Hand gehen. Kriminelle Versandhändler werden künftig zweimal überlegen, ob sie ihre verbotenen Waren per Post versenden. Der Task Force Briefermittlungen wünsche ich einen erfolgreichen und spannenden Start in die neue Aufgabe“, sagte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

„Wenn der virtuelle Handel mit Betäubungsmitteln mit dem Versand an die Kunden in die analoge Welt tritt, muss Strafverfolgung konsequent ansetzen. Diese Möglichkeit ist nunmehr durch die Änderung des Postgesetzes und die Einrichtung der Task Force Briefermittlungen geschaffen. Allen Beteiligten, die in den letzten Monaten an der Konzeption und Umsetzung der Task Force Briefermittlungen mitgewirkt haben, spreche ich meinen ausdrücklichen Dank aus“, so die stellvertretende Generalstaatsanwältin Christina Kreis.

„Die Bearbeitung dieses bundesweiten Kriminalitätsphänomens stellt eine spannende und verantwortungsvolle Herausforderung für uns vor Ort dar, der sich alle Beteiligten bei Justiz und Polizei mit großem Engagement stellen. Daher bin ich optimistisch, dass wir hier auf Grundlage der geleisteten Vorarbeiten einen Beitrag zu einer effektiveren Strafverfolgung in diesem Phänomenbereich leisten können“, sagte der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Marburg Ulf Frenkler.

Der Handel mit Drogen über das Darknet, das Internet, Messengerdienste und Social-Media-Seiten hat sich in den letzten Jahren in der kriminellen Szene fest etabliert (siehe Bundeslagebild des BKA für das Jahr 2020). Während die Anbahnung der Rauschgiftgeschäfte und der anschließende Verkauf über diese modernen Kommunikationsformen erfolgt, werden für die Bezahlung in der Regel Kryptowährungen eingesetzt. Für den Versand der inkriminierten Güter werden die Dienste der Postdienstleister missbraucht und die Waren per Brief oder Paket versandt.

Um auch den postalischen Versand und Empfang der Rauschgiftsendungen zu verschleiern, werden in der kriminellen Szene manipulierte Briefkästen und präparierte vermeintliche Wohnsitze genutzt, die von den Beziehern der Rauschgiftsendungen entweder selbst vorbereitet oder auf kriminellen Plattformen im Darknet und im Internet erworben werden. Im Falle der Unzustellbarkeit werden Briefsendungen bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm zentral im Briefermittlungszentrum der Deutsche Post DHL Group in Marburg gesammelt und überprüft, wobei derzeit täglich bis zu 100 Briefsendungen mit inkriminierten Inhalten festgestellt werden, die künftig zur Identifizierung von Tatverdächtigen und Strafverfolgung an die Task Force Briefermittlungen weitergeleitet werden.

Über die Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main verfügt mit der bundesweit einzigen Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB) über eine Einrichtung, die unter anderem auf den Gebieten des Betäubungsmittel-, Arzneimittel-, Grundstoff- und Dopingrechts die Arbeit der hessischen Staatsanwaltschaften koordiniert und diese beratend unterstützt. Die ZfB berät zudem auf Landes- und Bundesebene mit Betäubungsmittelfragen befasste Stellen, erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen sowie zu Therapie- und Drogenhilfeprojekten und berät die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Frankfurter Montagsrunde bei der Bewältigung kommunaler Drogenprobleme.

Sie ist außerdem zuständig für die Fortbildung der mit Betäubungsmittelangelegenheiten befassten hessischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie für die Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörden, wenn Drogenabhängige die Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung eine Betäubungsmitteltherapie gemäß § 35 BtMG anstreben.

Informationen zur Änderung des Postgesetzes

Das Postgesetz wurde zuletzt auf eine Gesetzesinitiative des Bundeslandes Hessen im Bundesrat durch das am 18. März 2021 in Kraft getretene Gesetz zur „Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ vom 9. März 2021 geändert. § 39 PostG, der das Postgeheimnis regelt, sieht in § 39 Abs. 4a PostG nunmehr eine Verpflichtung von Postdienstleitern zur Vorlage von Postsendungen an die Strafverfolgungsbehörden vor, wenn sich bei einer berechtigten Öffnung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mit der Postsendung Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Grundstoffüberwachungsgesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Ausgangstoffgesetz begangen werden. Diese Verpflichtung war in der ursprünglichen Fassung des Postgesetzes nicht enthalten, sodass den Postdienstleistern aufgrund des Postgeheimnisses eine Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden verwehrt war.