Schutz vor Fluglärm: Mittel aus Regionalfonds bis 2021 beim RP abrufbar
Die Frist zur Beantragung dieser Landeszuschüsse wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung kürzlich verlängert. Voraussetzung hierfür ist jedoch weiterhin, Eigentümer einer Immobilie im Anspruchsgebiet zu sein.
Aus dem Regionalfonds, den die Hessische Landesregierung zusätzlich zu den geltenden Standards nach dem bundesweiten Fluglärmgesetz aufgelegt hat, werden pro Wohnung bis zu 4.350 Euro für Schallschutz-Ausgaben zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller erhalten bei Vorlage eines Kostenvoranschlags einen Vorschuss in Höhe von 80 Prozent der Zuwendungssumme – die übrigen 20 Prozent werden nach Umsetzung der Maßnahme und Vorlage der Originalrechnung ausgezahlt.
Förderberechtigt sind – wie bisher – Haushalte der sogenannten Tagschutzzone 1, in einigen Kommunen auch von Teilen der Nachtschutzzone. Ob eine Immobilie in diesen Zonen liegt, können die jeweiligen Eigentümer über das Schallschutzportal auf der Homepage des RP Darmstadt ermitteln oder vom RP ermitteln lassen – das Schallschutz-Team erteilt unter der Telefonnummer 06151/123100 oder per Email an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de diesbezüglich Auskünfte.
Auf der RP-Website kann unter Lärmschutz/ Baulicher Schallschutz - Lärmschutzbereich Frankfurter Flughafen das entsprechende Antragsformular („Antrag Erstattung FluglärmG“) heruntergeladen werden. In dem Bereich auf der Homepage finden die Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und zu den sonstigen Schallschutz-Programmen. Die Anträge können auch per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) angefordert werden.
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